50 Jahre Schweizerische Vereinigung der selbsteinkellernden Weinbauern (SVSW)

Anlässlich des runden Geburtstags der Schweizerischen Vereinigung der Selbsteinkellernden Weinbauern (SVSW) blickt Gründungsmitglied Waldemar Zahner zurück und analysiert die gegenwärtige Situation aus seiner Optik. 
Der folgende Artikel widerspiegelt die Meinung des Autors.


Waldemar Zahner

Während den zwei grossen Weltkriegen (1914­–1918 und 1939–w1945) musste man Kartoffeln pflanzen und Kanonen bauen; man hatte keine Zeit für Wein. Der Weinbau lag weltweit am Boden. Nach den Kriegen, in den 1950er-Jahren, wurden ganze Reblagen gerodet, weil sie in kalten Wintern (z. B. Februar 1956: – 25 °C) bis in die Wurzeln erfroren waren. In den 1960er-Jahren begann die Welt langsam wieder Kraft zu finden für die schönen Seiten des Lebens. Am 1. April 1964 begann ich mein Leben als Selbstkelternder Wein­bauer (ein Selbstkelterer bzw. Selbsteinkellerer ist ein Weinbauer, der die eigenen Trauben verarbeitet) auf einer Rebfläche von vier Hektaren, die ich drei Jahre vorher unbestockt gekauft hatte. Jedermann freute sich, dass solches wieder möglich war. Ich erhielt eine ­Einladung, mich bei Gelegenheit bei der Abteilung für Landwirtschaft (heute Bundesamt für Landwirtschaft BLW) zu melden. Ich traf dort Paul Hohl, den damaligen Sachbearbeiter Weinbau und Weinwirtschaft, der mich überaus freundlich begrüsste: «Schön, dass wir uns ­kennenlernen. Wir hier in Bern freuen uns, dass sich etwas tut im Weinbau. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen zu helfen. Aber das können wir nur, wenn Sie uns Ihre Sorgen mitteilen. Zögern Sie also nicht, wieder vorbeizukommen, wann immer unsere Hilfe ­Ihnen nützlich sein kann.» So herzlich war damals unsere Beziehung zur Obrigkeit.

Das nächste Mal hörte ich von Paul Hohl drei Jahre später, im September 1970. Ein Walliser Advokat und Weinbauer, Maître Louis Imhof in Sitten, liess mich wissen, er sei von Herrn Hohl von der Abteilung Landwirtschaft in Bern ermuntert worden, eine Berufsorganisation der Selbsteinkellernden Weinbauern, eine Asso­ciation Suisse des Vignerons Encaveurs, ins Leben zu rufen, damit es in Zukunft einen Ansprechpartner gäbe, wann immer es um ­Fragen ginge, die uns Weinbauern berührten. Maître Imhof nannte mir ein Datum, an dem er einige Weinbauern zur Mittagszeit im Restaurant der demnächst stattfindenden Lausanner Messe «Comptoir Suisse» erwarte. Wir trafen uns gegen elf Uhr im Restaurant dieser damals für die Romandie wichtigen landwirtschaftlichen Messe. Die Protokolle unserer ersten Zusammenkünfte sind leider später verloren gegangen. Aber ich glaube, mich noch an alle damals anwesenden Berufskollegen zu erinnern. Es waren die Herren Louis Imhof (VS), Jacques Potterat (VD), Jean-Daniel ­Wannaz (VD), Simon Maye (VS), André Savioz (VS), Etienne Du Pasquier (VD) und ich, Waldemar Zahner (ZH).

Das Schwergewicht lag, wie immer bei Weinbaufragen, im Waadtland und im Wallis. Man war aber froh um mich als Ostschweizer, um der Organisation für den erhofften politischen Auftritt einen landesweiten Rahmen zu geben.

 


 

Waldemar Zahner vor seinem Weingut, Aufnahme Anfang 1990er-Jahre. (© weinweltfoto.ch)

 

Treffen in Lausanne

Maître Imhof begrüsste die kleine Gruppe, setzte allgemeine ­Zustimmung zum Projekt einer gesamtschweizerischen Berufsvereinigung voraus und erklärte sich bereit, die Präsidentschaft zu übernehmen, was ihm allerdings nur möglich sei, weil Etienne Du Pasquier bereit sei, in der Funktion eines Aktuars und Sekretärs ­alle organisatorischen und vor allem auch alle schriftlichen ­Pflichten zu übernehmen. Du Pasquier werde das Kraftzentrum der Vereinigung sein. Die übrigen Chargen verteilte er ohne längere Diskussion: Potterat, Vizepräsident, Zahner, Kassier, Maye, Wannaz und Savioz, Beisitzer. Wir nahmen anschliessend ein bescheidenes Mittagsmahl ein und trennten uns wieder.

Ruhige Anfangsjahre

Die ersten zehn Jahre nach der Gründung führte unsere junge ­Vereinigung ein ruhiges, unauffälliges Leben. Von den grossen Schweizer Weinproduzenten Provins, Volg und den Weinhändlern wurden wir wohlwollend als kleine, authentische Mitspieler begrüsst, die der darniederliegenden einheimischen Produktion Sympathie verschaffen und damit der ganzen Weinbranche zu einem Aufschwung verhelfen könnte. Der Staat stand auf unserer Seite. Die Erinnerung an die Leistungen der Landwirtschaft zur Ernährung des Volks während der Kriegsjahre hatte uns noch für manche Jahre einen unterschwelligen Respekt verschafft. Die Eidgenössischen Forschungsanstalten Wädenswil und Pully (später Changins) begannen, sich um unser Wohlergehen zu kümmern. Sie schickten ihre Mitarbeiter als Referenten an unsere General­versammlungen, um unserem fehlenden Wissen über Düngung, Schädlinge und Weintechnologie nachzuhelfen. Wir empfingen sie dankbar als Freunde. 

 

Das Logo der Schweizerischen Vereinigung der Selbsteinkellernden Weinbauern (SVSW).

 

Der SVSW im Aufschwung

In den 1980er-Jahren hatten viele Selbstkelterer ihre Betriebe langsam auf Vordermann gebracht. Nach zwei mageren Ernten bescherte das Jahr 1982 dank einer ausserordentlich günstigen Wetterlage eine Riesenernte. Zum ersten Mal wurden jetzt die Selbstkelterer von den Grosskellereien als ernsthafte Mitspieler und Konkurrenten wahrgenommen. Politisch äusserte sich das in der Auseinandersetzung über die Warenumsatzsteuer (WUST), die seit dem Krieg von den Grossisten bezahlt, aber über die Detail­listen den Konsumenten weiterverrechnet wurde. Die Selbst­kelterer waren keine Grossisten, sondern bäuerliche Produzenten und fielen nicht unter diese Steuer. Das nahmen die Weinhändler als Marktverzerrung zu ihren Ungunsten wahr und bekämpften es. Der Kampf wurde bis in den Nationalrat getragen. Obwohl die uns befreundeten Parlamentarier engagiert auf die landwirtschaftlichen Risiken hinwiesen, die der Bauer im Unterschied zum ­Händler trägt, standen unsere Chancen schlecht. Erst am Schluss der ­Debatte bat der Ratsvorsitzende den ebenfalls anwesenden Finanzchef Bundesrat Willi Ritschard (Sozialdemokrat) um ein ­Votum. Ritschard sagte: «Die Weinbauern sind Leute, die für ihr ­bescheidenes Einkommen hart arbeiten. Für den Staatshaushalt ist es nicht nötig, dass sie diese Steuer bezahlen.» Das Parlament entschied mit deutlicher Mehrheit in diesem Sinn. Unser Komitee schaute von der Tribüne aus zu. Wir konnten unseren Ohren kaum trauen und gingen für dieses Mal dankbar nach Hause.

Aufkommende Spannungen

In den nächsten Jahren wurde unsere Beziehung zu den Wein­händlern gespannter. Viele unter ihnen, auch die Genossenschaft Volg, sahen sich in einem Dilemma. Sie verarbeiteten grosse Trauben­mengen von bäuerlichen Produzenten, betrieben aber gleichzeitig einen lukrativen Weinhandel mit ausländischen ­Weinen. Sie ­wurden deshalb für ihren ganzen Umsatz WUST-pflichtig. Sie wollten diesen Wettbewerbsnachteil umso weniger hinnehmen, je höher der WUST-Satz stieg. Als in den 1990er-Jahren anlässlich ­einer weiteren Gesetzesrevision der Satz auf 6.2 % stieg, gelang es uns nicht mehr, den vereinten Kräften von Weinhandel und staatlicher Finanzbürokratie zu widerstehen. Die Selbstkelterer wurden als einzige bäuerliche Produzenten expressis verbis der WUST unterstellt, die dann per 1. Januar 1995 in die Mehrwert­steuer (MwSt) umgewandelt wurde.

Die Weinbauern, die nur die Ernte der eigenen Rebberge zu Wein keltern und diesen in Flaschen der Kundschaft verkaufen, erfreuten sich damals wie auch heute eines grossen Vertrauens bei der Kundschaft. Sie mussten die Authentizität und Herkunft ihrer Weine nicht erklären oder beweisen. Der Kunde konnte sie beim Besuch auf dem Weingut mit eigenen Augen feststellen. Trotz diesem Marketingvorteil brachte die Riesenernte 1982 auch den Selbstkelterern zum ersten Mal einige Absatzsorgen, vor allem in den grossen Weinbaukantonen Waadt und Wallis, in denen sich dreiviertel des Schweizer Weinbaus abspielen. In der deutschsprachigen Schweiz sorgten die sehr starken Winterfröste von 1985 und 1986 für einen nachhaltigen Lagerabbau. In der Romandie jedoch blieben die Lager noch lang übervoll. Man warf den ­Produzenten mangelndes Qualitätsbewusstsein vor und begann, einem internationalen Trend folgend, nach Erntemengen-­Beschränkung zu rufen, um zu höheren Zuckergehalten in den Trauben bzw. zu höheren Alkoholgehalten in den Weinen zu kommen, was man als Qualitätsverbesserung erklärte. Solange unser Klima noch von den Nachwehen der sog. «Kleinen Eiszeit» geprägt war (1400-1900) konnte tatsächlich durch die ­Mengenbeschränkung, die dann 1993 auf dem Gesetzesweg eingeführt wurde, der Reifezeitpunkt der Ernte bis zu zwei Wochen vorverschoben und damit ein Qualitätsgewinn erzielt werden. 

Das neue Jahrtausend

Seit dem Jahr 2000 macht sich indessen mehr und mehr die ­gegenwärtige Klimaerwärmung spürbar. Die Weine wurden damit alkoholischer. Heute ist die Mengenbeschränkung zu einer Gefahr für die Weinqualität geworden, insbesondere für die sehr guten ­Lagen (Lavaux, Wallis), denn auch der Publikumsgeschmack hat sich gewandelt und zieht leichtere Weine mit weniger Alkohol vor. Die Mengenbeschränkung war allerdings von Anfang an nicht nur als Qualitätsmassnahme, sondern auch als Stütze für den Weinpreis gedacht. Seit jedoch der Grenzschutz aufgehoben wurde (Rotwein 1994, Weisswein 1999), hat sich auch diese Wirkung ins Gegenteil verwandelt. Die Beschränkung verteuert die einheimische Produktion, während ausländische Weine aus Billiglohn­ländern ungehindert in den grundsätzlich aufnahmefähigen Schweizermarkt strömen. Bis Ende 2018 mussten die Kantone die Einhaltung der unglücklichen Mengenbeschränkung überwachen. Per 1. Januar 2019 unterstellte dann aber das BLW die Weinbauern ohne ersichtlichen Grund der gleichen zentralisierten Schweizerischen Weinhandelskontrolle (Sitz in Dübendorf ZH) wie die ­Weinimporteure und Weinhändler. Die Folgen davon sind hohe ­Gebühren und eine Vervielfachung unserer bürokratischen ­Pflichten unter dem Vorwand, Kundenbetrug verhindern zu wollen, der uns allerdings gar nicht möglich ist, da wir nur die eigenen Trauben verarbeiten. Das BLW macht für die unglückliche Unter­stellung den bekannten Gerichtsfall «Giroud» verantwortlich. Dabei betrifft ­dieser Fall nicht einen Selbstkelterer, sondern einen Weinhändler, der Walliser Wein (Fendant) betrügerisch etikettierte und als Waadtländer (St.Saphorin) in den Handel brachte.

 

Waldemar Zahner mit Sohn Niklaus, der das Weingut heute führt. Aufnahme aus dem Jahr 2008. (© weinweltfoto.ch)

 

Grosse Weine

Der legendäre Robert Mondavi, der in den 1960er-Jahren mit ­seiner weltberühmten Kellerei in Oakville das Napa Valley zum Hotspot für den weltweiten Aufschwung des Weinbaus machte, sagte: «­Guten Wein zu machen, ist Handwerk. Einen grossen Wein zu ­machen, ist Kunst.» Die Selbstkelterer haben sich von Anfang an der Suche nach dem besten Wein, dem grossen Wein ­verschrieben. Sie empfinden die Pflicht zur minutiösen Aufzeichnung aller Vorgänge im Keller (Hefeabzüge, Umzüge, Mischungen, Separationen, Filtrationen) als Schikane, die sie an der Entfaltung ihrer Möglichkeiten hindert. So wenig wie man vom Kunstmaler Buchführung über den Verbrauch verschiedener Ölfarben verlangt, wollen sich die Selbstkelterer der Pflicht zur totalen Kontrolle unterziehen, sei diese nun analog oder digital. Gerade deshalb legten sie sich schon bei der Gründung vor 50 Jahren die Beschränkung auf: «Vom ­eigenen Rebstock bis in die Flasche alles in einer Hand.»

 

 

 

Titelbild © Hans-Peter Siffert/weinweltfoto.ch

Der SVSW im überblick

Die Schweizerische Vereinigung der Selbsteinkellernden Weinbauern (SVSW) bzw. Association Suisse des Vignerons Encaveurs Indépendants (ASVEI) steht allen Weinproduzenten ­offen, die ihre eigenen Trauben zu Wein verarbeiten. Zweck der Vereinigung ist die Wahrnehmung und Verteidigung der Interessen ihrer Mitgliewder in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Weinhandel und Behörden. Die Vereinigung umfasst ungefähr 600 Mitglieder (Deutschsprachige Schweiz 65, Tessin 35, Französischsprachige Schweiz 500).

 

Berufskollegen, die sich angesprochen fühlen, sind als ­Mitglieder willkommen. 

 

Präsident der Schweizerischen Vereinigung: Willy Cretegny (­info@asvei.ch)

 

Präsident der Sektion Deutschsprachige Schweiz: Beat Kamm (info@weingutschloss-zh.ch)


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