Jahresrückblick des SWBV
Alljährlich stellt der Schweizer Weinbauernverband SWBV zum Jahresende einen Newsletter zusammen, der die Meilensteine des verbandspolitischen Weinjahres aus dessen Sicht zusammenfasst. Folgend ein Auszug.
Die berufliche Grundbildung wird derzeit einer Totalrevision unterzogen. 2021 hat sich das Berufsfeld Landwirtschaft für das sogenannte Vertiefungsmodell entschieden. Ab diesem Zeitpunkt werden «EFZ Winzer» und «EFZ Weintechnologe» in einen einzigen Beruf zusammengeführt: Weinfachmann/Weinfachfrau EFZ Fachrichtung Winzer oder Kellerwirtschaft. Die Ausbildungsdauer mit einer Vertiefung beträgt drei Jahre. Die Ausbildung kann in einem weiteren Jahr um die andere Fachrichtung ergänzt werden. Das Qualifikationsprofil und der Bildungsplan wurden von Ende 2021 bis 2022 erarbeitet, danach folgte eine interne und externe Vernehmlassung. 2024 wurden zahlreiche Workshops durchgeführt, um die für die Umsetzung der Ausbildung notwendigen Begleitunterlagen zu erstellen. Der revidierte Ausbildungsgang wird ab dem Studienjahr 2026 angeboten.
Europäische Verordnung
Der Bundesrat hat auf eine schweizspezifische Anwendung der EU-Verordnung verzichtet, die verlangt, dass Nährwert und Inhaltsstoffe auf Weinflaschen erwähnt werden. Der SWBV hatte diese Übernahme des EU-Rechts in Bezug auf die Weinkennzeichnung im Rahmen der Vernehmlassung vom April 2024 zum Verordnungspaket im Lebensmittelbereich («Transparenzpaket») abgelehnt. Als Grund wurde angeführt, dass eine solche Kennzeichnung zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten verursachen und der Branche keine Vorteile bringen würde, da der Export nur einen geringen Teil des Schweizer Weinmarktes ausmacht. Schweizer Produzierende, die ihre Produkte in die EU exportieren möchten, müssen sich an die entsprechenden Vorschriften halten. Das Eidgenössische Departement des Innern hat daher beschlossen, im Rahmen der laufenden Revision auf entsprechende Änderungen zu verzichten.
Chaptalisieren
Am 19. April 2024 wurde Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bezüglich der neuen Anforderungen an die Chaptalisierung der Moste für die Vinifizierung von Schweizer Weinen kontaktiert. Nach der Rückmeldung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vom 14. Mai 2024 hatte der SWBV zu Anhang 9 der Getränkeverordnung Stellung genommen: Zuordnung der Schweiz zur Weinbauzone C gemäss Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 im Rahmen der Vernehmlassung zur Übernahme der europäischen Normen. Die Branche hat die Rückkehr zum alten Anreicherungsgrad verlangt, der in Anhang 9 der Verordnung des EDI über Getränke verankert war, nämlich zur Möglichkeit einer Chaptalisierung bis 2.5 Volumenprozent Alkohol.
Um die Situation bezüglich der Anreiche-rungsnorm für 2024 formell zu klären, haben sich die Nationalräte Simone de Montmollin und Damien Cottier (Präsident des SWBV) am 19. September 2024 mit Bundesrätin Baume-Schneider sowie den Verantwortlichen des BLV getroffen. Das BLV hat anschliessend eine Information «Anreicherungsnorm für Wein» (de/fr) verfasst, die am 30. September 2024 vom Sekretariat des SWBV an die Branche weitergeleitet wurde. Am 4. Dezember traf sich eine Delegation der Branche mit dem BLV, um die potenziellen Nebeneffekte einer Änderung von Zone C zu B zu analysieren.
Die Union Suisse des Oenologues (USOE) arbeitet an einer Schweizer Lösung, das heisst an einem Zonenwechsel mit Ausnahmen. Die Branche wird dem BLV Anfang Januar eine Rückmeldung zu ersten Verbesserungen für die Ernte 2025 geben.
Klimareserve
Der Ständerat hat mit der Klimareserve ein weiteres zentrales Instrument für eine nachhaltige Steuerung der Schweizer Weinproduktion unterstützt. Eine Klimareserve bietet die Möglichkeit, eine Traubenmenge (in kg/m2) zu ernten, die über der kantonalen Quote, aber unter dem nationalen Maximalernteertrag für Weine mit dem Label «kontrollierte Ursprungsbezeichnung» (AOC) liegt. Frankreich verfügt beispielsweise über dieses Instrument. Dank der Klimareserve, die in der Schweiz seit 2015 von diversen Winzerinnen und Winzern gefordert wird, kann der Verlust von Marktanteilen nach einer schwachen Ernte wie 2021 durch den Falschen Mehltau oder nach Frosteinbrüchen begrenzt werden. Die Klimareserve war in einem ersten Schritt im Rahmen der parlamentarischen Initiative 22.405 «Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein» angenommen worden. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) konnte so den Text und die Gesetzesvorschläge übernehmen, um den Kantonen, die dies wünschen, die Umsetzung dieser Klimareserve zu ermöglichen. Eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Jacques Bourgeois wurde gebildet, um die wichtigsten Punkte für die Umsetzung dieser Initiative festzulegen. Am 25. Juni 2024 beauftragte die Kommission das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs, um ihre Initiative zur Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein umzusetzen (22.405). Die Kantone müssen die Möglichkeit haben, Bestimmungen über die Bildung von AOC-Weinreserven, deren Aufrechterhaltung und Auflösung zu erlassen. Die Möglichkeit, eine solche Reserve zu bilden, muss für die Kellereien freiwillig sein.
Treffen mit Parmelin
Auf Einladung des Branchenverbands Schweizer Reben und Weine (BSRW) haben Philipp Matthias Bregy und Bundesrat Guy Parmelin am 10. Oktober 2024 die Akteure der Grossverteiler, des Horeca-Sektors (Hotellerie und Gastronomie), der Weinbranche sowie das BLW zu einem Austausch über die Situation der Schweizer Weine und deren Positionierung auf dem Markt empfangen. Nach einer Bilanz der Promotionsaktionen 2024 standen der sinkende Weinkonsum, der Druck aus dem Ausland, die Promotionsstrategie, die Nachhaltigkeit sowie die Entwicklungsperspektiven im Mittelpunkt der Diskussionen. Der Präsident des BSRW, Philipp Matthias Bregy, betonte die absolute Notwendigkeit, die Positionierung der Schweizer Weine weiterhin zu unterstützen und die über die Jahre konsolidierte Arbeit mit dem Ziel fortzusetzen, 40 Prozent des Marktanteils zu erreichen. Im März 2024 setzten die Eidgenössischen Räte ein starkes Zeichen, indem sie erneut bestätigten, dass die Mittel für die Förderung von Schweizer Wein auf neun Millionen Franken pro Jahr erhöht werden müssen.