Am 17. Februar 2021 hatte der Bundesrat beschlossen, die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel vom BLW zum BLV zu transferieren und die Rolle des BAFU im Zulassungsverfahren zu stärken. Damit setzt er die Empfehlungen eines externen Evaluationsberichts aus dem Jahr 2019 um. An seiner Sitzung vom 17. November hat der Bundesrat nun eine Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) verabschiedet, die diese Anpassungen per 1. Januar 2022 konkretisiert.
Mit dem Ziel, die Unabhängigkeit der Zulassungsorgane zu stärken, wurden die Kompetenzen der vier am Zulassungsverfahren beteiligten Ämter (BLW, BLV, BAFU und SECO) neu definiert.
Das BLV übernimmt ab 1. Januar 2022 neben der Beurteilung der Toxizität für den Menschen und der Risiken für nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender sowie Anwohnerinnen und Anwohner neu auch die Verantwortung für die Zulassungsstelle und für die PSMV. Um die Unabhängigkeit der Zulassungsstelle innerhalb des Amts zu wahren, wird sie organisatorisch von der mit der Risikobeurteilung betrauten Einheit getrennt und ist direkt dem Amtsdirektor des BLV unterstellt.
Das BAFU ist künftig für die Beurteilung der Umweltaspekte zuständig. Insbesondere wird es die Risiken für das Grundwasser und Nichtzielorganismen wie beispielsweise Vögel beurteilen.
Das BLW zeichnet in Zukunft zusammen mit Agroscope für die Beurteilung des Einflusses von Pflanzenschutzmitteln auf den Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen verantwortlich.
Die Direktion für Arbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) ist weiterhin für den Schutz der beruflichen Anwenderinnen und Anwender zuständig.
Der Steuerungsausschuss «Chemikalien und Pflanzenschutzmittel», bestehend aus den Direktorinnen und Direktoren des BAFU, BAG, BLV, BLW und des SECO, wird die Strategie für die Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln definieren.
Die Verabschiedung dieser Gesetzesänderungen durch den Bundesrat ist ein erster Schritt im Hinblick auf die Optimierung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel. Zusätzliche Anpassungen der PSMV insbesondere zur Verbesserung der Transparenz und der Kommunikation werden dem Bundesrat bis im zweiten Halbjahr 2023 unterbreitet.
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