Weinbaubetriebe und Hofläden können offen bleiben
Nach der Ankündigung des Bundesrats vom 16. März sind Fragen bezüglich der Weinverkaufsläden und Hofläden aufgetreten. Seit dem Ausrufen der «ausserordentlichen Lage» am 13. März 2020 dürfen nur noch Läden geöffnet haben, die zur Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Das gilt auch für Hofläden und Weinverkaufsläden, wenn bediente Läden die Empfehlungen des BAG wie Hygienemassnahmen und Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden einhalten. Wenig problematisch seien Selbstbedienungsangebote auf den Höfen. Laut Verbänden ist es ideal, eine bargeldlose Bezahlmöglichkeit wie Twint anzubieten.
Wochenmärkte
Die Durchführung von Wochenmärkten ist derzeit untersagt. Der Schweizer Bauernverband (SBV) will bei den Behörden vorstellig werden, um Wochenmärkte mit reinem Lebensmittelangebot unter gewissen Bedingungen wieder zu ermöglichen. Aufgrund des Coronavirus hat das BAG wichtige Informationen für die Landwirtschaft zusammengestellt. Unter anderem werden drängende Fragen zu Arbeitsregelungen und Einschränkungen beantwortet. Infos auf: www.blw.admin.ch
Verschärfte Einreise für ausländische Arbeitskräfte
Gemäss aktuellen Abklärungen bei den zuständigen Behörden dürfen nach der Grenzschliessung nur noch Personen in die Schweiz einreisen, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (L-/B-/C-Bewilligung, Meldebescheinigung, Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung) sind. Die Einreise nur mit einem Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Es gibt dazu eine befristete Ausnahme. Zur Sicherung der Ernte gilt ab heute während acht Tagen eine Spezialregelung für die Landwirtschaft: Landwirtschaftliche Arbeitskräfte nur mit Arbeitsvertrag dürfen in die Schweiz einreisen. Das Staatsekretariat für Migration hat die Grenzposten darüber informiert.
Betriebe, welche Arbeitnehmer in den nächsten Tagen oder Wochen erwarten, müssen jetzt sofort die Bewilligung im Meldeverfahren erfassen (nicht zu verwechseln mit der Stellenmeldepflicht). Diese Meldung ist für max. 90 Kalendertage pro Kalenderjahr möglich. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss der Aufenthalt vor Ablauf der Meldebestätigung verlängert werden. Diese Meldung ist einfach und gratis. Im Durchschnitt werden die Meldungen innerhalb eines Arbeitstages bearbeitet, es kann aber auch ein paar Tage dauern. Aus diesem Grund ist die Einreise während den nächsten acht Tagen auch ohne die Meldebescheinigung möglich.
Alternativ kann der Arbeitgeber bei der kantonalen Migrations- oder Arbeitsmarktbehörde eine Bewilligung für vier Monate beantragen. Die Bearbeitungsfristen sind kantonal unterschiedlich und die Bewilligung ist kostenpflichtig. Wenn das Gesuch bewilligt ist, wird eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung ausgestellt. Dieses Papier benötigen die Arbeitnehmer für die Einreise in die Schweiz.
Wichtige Links
Branchenverband Deutschschweizer Wein: Informationen für die Weinbranche
Schweizer Bauernverband: Fragen und Antworten für die Landwirtschaft
BAG: Informationen rund um Covid-19 / FAQ für die Landwirtschaft
Bund: Massnahmen aufgrund des Corona-Virus
Was Sie über das Coronavirus wissen müssen
Die Coronaviren zählen zu einer grossen Familie von Viren, die bei Mensch und Tier Erkrankungen verursachen können. Man weiss, dass mehrere Coronaviren beim Menschen zu Atemwegsinfektionen führen können, die von einer normalen Erkältung bis zu schweren Erkrankungen reichen.
Das neue Coronavirus SARS-2-CoV wurde zum ersten Mal am 31. Dezember 2019 in Wuhan, China, festgestellt. Am 11. Februar 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die durch das neue Coronavirus verursachte Krankheit in Covid-19 umbenannt. Es handelt sich dabei um die Abkürzung von «coronavirus disease 2019», was auf Deutsch so viel wie «Coronavirus-Krankheit 2019» bedeutet.
Übertragung vs. Verbreitung
Man geht davon aus, dass dieses neue Coronavirus tierischen Ursprungs ist. Es ist einem Coronavirus sehr ähnlich, das in einer in Asien lebenden Fledermausart vorkommt. Es hat also eine Übertragung von einem tierischen Reservoir auf den Menschen stattgefunden. Derzeit wird untersucht, welche Tierarten infiziert sein und werden könnten.Das Virus verbreitet sich zurzeit hauptsächlich von Mensch zu Mensch. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass Nutztiere bei der Verbreitung des Coronavirus eine Rolle spielen.