Pflanzung robuster Stein- und Kernobstsorten

Als Beitrag zur Erreichung der Umweltziele in der Landwirtschaft, bzw. um die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt zu reduzieren, wurden in der Verordnung über die Strukturverbesserung in der Landwirtschaft (SVV; SR 913.1) die Massnahmen «Pflanzung von robusten Stein- und Kernobstsorten» sowie die «Pflanzung von robusten Rebsorten» aufgenommen.

Artikel von:
Max Kopp
Inforama Oeschberg
Lukas Lindegger
Abteilung Strukturverbesserung und Produktion/Fachstelle Hochbau
Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe 09 / 2023 , S. 28
Mit der Aufnahme dieser Massnahmen wird bezweckt, Pflanzungen von robusten Obst- und Rebsorten finanziell zu unterstützen, damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden kann. Informationen zum Rebbau erteilen die Fachstellen Rebbau, für den Obstbau sind folgende Beiträge vorgesehen:
  • Bundesbeitrag: Fr. 14 000.–/ha (inkl. befristeter Zuschlag von Fr. 7000.–/ha bis 2030)
  • Kantonsbeitrag: Fr. 7000.–/ha
  • Investitionskredit: Fr. 7000.–/ha
Für diese Massnahmen gelten die gleichen Eintretenskriterien wie für die übrigen Massnahmen des landwirtschaftlichen Hochbaus (Standardarbeitskräfte, Ausbildung, Vermögen, Tragbarkeit, Eigenmittel, ÖLN etc.). Die Gesucheingabe für die Beantragung allfälliger Finanzhilfen erfolgt mithilfe des Gesuchformulars (www.weu.be.ch). Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bestimmt die finanzhilfeberechtigten Sorten. Der Schweizer Obstverband (SOV) ist mit dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und Agroscope bei der Gestaltung der Sortenliste beteiligt. Die Liste wird frühestens Ende 2023 verfügbar sein. Solange die Liste nicht vorliegt, können die Kantone eingereichte Gesuche nicht behandeln. Der SOV hat sich in der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 ...