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Schaffhausen erhält revidiertes Landwirtschafts­gesetz

Der Kanton Schaffhausen hat sein Landwirtschaftsgesetz teilrevidiert und einstimmig verabschiedet. Die Änderungen treten rückwirkend auf Anfang 2025 in Kraft und bringen wesentliche strukturelle Neuerungen, insbesondere im Weinbau.

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Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe 02 / 2026 , S. 27
Eine neu geschaffene, paritätisch besetzte Weinbaukommission ersetzt die bisherige Rebbau- und AOC-Kommission. Diese legt beispielsweise die Mindestzuckergehalte für den Traubenmost fest. Der Rebbaufonds wird aufgehoben und die Finanzierung stärker in die Eigenverantwortung der Branche überführt. Zudem werden die bisherigen Rebbaugenossenschaften aufgelöst. An ihre Stelle treten freiwillige Rebbauvereine, die bei ausreichender Flächenabdeckung bestimmte Vollzugsaufgaben übernehmen können. Ziel der Revision ist es, Doppelspurigkeiten abzubauen, Zuständigkeiten zu klären und die kantonale Landwirtschaft schlanker und zukunftsfähiger zu organisieren. ...