Die SWK ist vom Bund als einziges Kontrollorgan für den Weinhandel beauftragt und in dem Sinn nach ISO 17020 als Kontrollstelle akkreditiert.
Kontrollen decken Mängel auf
Die Ergebnisse der Kontrolltätigkeit 2020 sind mit denen des Vorjahrs vergleichbar. Von 1198 durchgeführten Kontrollen verliefen 432 ohne Einwand. Bei 766 Betrieben wurden Unzulänglichkeiten durch die SWK festgestellt, die hauptsächlich administrative oder sonstige Themen betreffen, die den Ablauf der Kontrolle erschweren.
Den insgesamt 391 Streichungen aus dem Register der SWK stehen 440 Registrierungen neuer Weinhandelsbetriebe gegenüber. Am 31. Dezember 2020 waren 4859 Betriebe bei der SWK registriert.
385 Betriebe wurden 2020 zum ersten Mal kontrolliert. Bei 335 Betrieben gab es Beanstandungen bezüglich der Kellerbuchhaltung und der Dokumentation.
Zahl der Verzeigungen stabil
Im Jahr 2020 wurden insgesamt vier Betriebe wegen grosser Mängel an die zuständige kantonale Behörde verzeigt. Gemessen an der Gesamtzahl der durchgeführten Kontrollen liegt die Zahl der Verzeigungen bei < 1 %. Eine Gruppe von Betrieben widersetzt sich seit 2019 grundsätzlich den Kontrollen: Gegen diese Betriebe wurden Administrativverfahren eingeleitet.
Kontrollen unter COVID-Restriktionen
Aufgrund der Hygienemassnahmen und Restriktionen, die die Pandemie im Jahr 2020 mit sich brachte, wurden als Sofortmassnahme vorübergehend Kontrollen als «Fernkontrollen» durchgeführt. Betriebe mit anerkannt hervorragenden Dokumentengrundlagen, die in den Vorjahren problemlos zu kontrollieren waren, wurden «remote», d. h. aufgrund der eingereichten Datengrundlagen und in Ergänzung via Video-Konferenz kontrolliert. Dies ist als Notlösung eine ausserordentliche Möglichkeit, um lückenlose Kontrollen zu gewährleisten. Sie kann jedoch eine physische Kontrolle vor Ort auf Dauer nicht ersetzen.
Probenerhebung
Im Berichtsjahr 2020 hat die SWK 31 Proben amtlich erhoben, die in Zusammenarbeit mit den kantonalen Laboratorien Tessin, Wallis und Zürich analysiert wurden. Besonders erwähnenswert ist die Durchführung der ersten amtlichen Isotopenanalysen aufgrund eines Verdachtsfalls.