© Michelle Kopp, Strickhof

Weinfachfrau und Weinfachmann EFZ – Was bringt die Revision 
der Grundbildung 2026?

Die Revision der Grundbildung im Berufsfeld Landwirtschaft fokussiert auf Handlungskompetenzorientierung, verstärkte Lernortkooperation und bringt der Weinbranche, neben einer neuen Berufsbezeichnung, ein aktualisiertes Berufsbild mit der Vertiefung in zwei Fachrichtungen.

Artikel von:
Remo Walder
Strickhof
Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe 12 / 2025 , S. 10
Während fünf Jahren haben Branchen- und Schulvertreter verschiedener Berufe und aus allen Regionen der Schweiz intensiv an den neuen Grundlagen gearbeitet. Mit der Umsetzung im Schuljahr 2026–27 können diese Arbeiten grösstenteils abgeschlossen werden. Der erste Jahrgang nach neuer Bildungsverordnung startet dann ins 1. Lehrjahr, wobei die bereits begonnenen Lehrgänge auslaufend nach altem System abschliessen werden.

Neue Berufsbezeichnung

Die Bildungsverordnung umfasst neu vier statt sechs Berufe innerhalb des Berufsfelds der Landwirtschaft: Landwirt/-in, Gemüsegärtner/-in, Obstfachfrau/-mann und Weinfachfrau/-mann EFZ. Die neue Berufsbezeichnung, entstanden aus der Zusammenlegung der beiden heutigen Berufe Winzer/-in und Weintechnologe/-in, umfasst eine dreijährige Ausbildung in einer der zwei Fachrichtungen «Winzer» oder «Kellerwirtschaft». In einem freiwilligen vierten Jahr kann eine weitere Fachrichtung abgeschlossen werden. Zweitausbildner mit einer verkürzten Ausbildungsdauer steigen im 2. Lehrjahr ein. In den ersten beiden Jahren wird auf die gemeinsamen Grundlagen des Berufsfeldes bzw. der beiden Fachrichtungen fokussiert, während im dritten und vierten Jahr die Spezialisierung in der Fachrichtung erfolgt. ...