Absage der offenen Weinkeller am 1. Mai

Einer für die gesamte Deutschschweizer Weinbranche wichtigsten Anlässe fällt dieses Jahr dem Coronavirus zum Opfer: der landesweit bekannte 1. Mai-Anlass, die offenen Weinkeller. Allenfalls wird eine Verschiebung auf den 1. August als Option in Betracht gezogen.


Roland Müller

Die offenen Weinkeller (OWK), die jeweils um den 1. Mai durchgeführt werden, sind ein Begriff geworden. Mehrere Zehntausend Personen besuchen Weinkellereien und Weingüter quer durchs Land, um Weine zu verkosten und zu kaufen. Doch dieses Jahr ist alles anders! Urs Bolliger, Geschäftsführer des Vereins Culinarium, liess am 16. März anlässlich der Delegiertenversammlung des Branchenverbands Deutschschweizer Wein (BDW) die Bombe platzen: «Der Grossevent mit den offenen Weinkellern am 1. Mai wird abgesagt». In den kommenden Tagen sollen alle angemeldeten Betriebe informiert werden. Bolliger schlägt eine Verschiebung auf den 1. und 2. August vor, die heuer ebenfalls auf einen Samstag und Sonntag fallen. Die Teilnehmer müssen für diese Verschiebung ihre Zustimmung geben. Bolliger machte deutlich, dass sich eine Mehrheit dafür aussprechen muss. Allenfalls wird der Anlass auf den 1. Mai 2021 verschoben. 

 

Grundsätzlich Verständnis

Während die Delegierten bezüglich der Absage für den 1. Mai vollstes Verständnis zeigten und diese auch als logische Folgerung für richtig befanden, entstand um die mögliche Verschiebung auf anfangs August eine Diskussion. «Für uns ist dieser Anlass im Frühling zum wichtigsten Verkaufsevent geworden», führte ein Delegierter aus dem Kanton Aargau aus. Entsprechend würden er und weitere Votanten eine Verschiebung auf den 1. August – allenfalls in einer Kombination mit den 1. August-Brunches – begrüssen. Weil schon viele Betriebe ihre eigenen Anlässe auf Ende August und Anfangs September geplant hätten, wäre eine Verschiebung in diese Zeit hinein kaum eine Option. Einige Delegierte sahen in der möglichen Verschiebung durchaus eine Chance, da viele potenziellen Besucher nach den verordneten Zwangsmassnahmen mit Kaufeinschränkungen einen solchen Anlass schätzen könnten. Doch vorerst sei abzuwarten, was die angekündigte Umfrage bringe, da eine Mehrheit für die Durchführung am Verschiebedatum nötig ist. 

 

Verein Culinarium als Organisator

Der Förderverein für lokale und regionale Vereine hatte vom BDW im vergangenen Herbst den Zuschlag für die Organisation des Grossevents erhalten. Mehr als 500 Produzenten und Gastronomen nutzten das Gütesiegel. Die Organisation hat mit solchen Promotions- und Verkaufsanlässen grosse Erfahrung. «Es ist richtig, dass bei diesem Anlass der Verband mehr in die Pflicht genommen wird. Entsprechend sind die OWK auch ein Projekt des Verbands», hielt Bolliger weiter fest. Dieser hatte kürzlich auch rigoros bezüglich Teilnahme durchgegriffen. Nur Betriebe, die der Zahlungspflicht an die kantonalen Branchenverbände und somit auch an den BDW nachgekommen sind, dürfen mitmachen. 

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