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mehr als ein wiehernder Amtsschimmel?

Amtlich geprüfte Kosterschulung –

Jeder Wein, der in Österreich in den Verkehr gebracht wird, braucht eine Prüfnummer. Die erhält er, wenn er eine analytische und eine «kommissionelle Sinnenprüfung» besteht, die von amtlich geprüften «Kostern» durchgeführt wird. Die SZOW war bei einer sogenannten Kosterschulung dabei, in denen die nötigen sensorischen Fähigkeiten gelehrt werden. Wäre ein solches Verfahren auch für Schweizer Verhältnisse anwendbar?


Markus Matzner

Der Schulungsraum an der HBLA, der Höheren Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg (A), war bis zum letzten Platz gefüllt. Über 80 Augenpaare blickten nach vorne, um den Ausführungen des Dozenten Christoph Detz zu folgen. Vollmundig erklärte er, dass sie jedes Jahr drei bis vier Kurse durchführen könnten, so gross sei die Nachfrage, aber das wäre nicht zielführend. Zurzeit gebe es 2700 zugelassene Koster, gebraucht würden eigentlich nur 700  bis 800, um die rund 33 000 Weine zu verkosten, die eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfnummer beantragen. 

Warum es zu dieser inflationären Situation gekommen ist, führte er auf den Stellenwert des Titels «amtlicher Koster» zurück. Mit ihm sei man in der Branche eben jemand. Und sogleich mahnte er, dass die Prüfung deshalb auch streng sei. Innerhalb der kommenden zweieinhalb Tagen (die Prüfung eingerechnet) würden wir Aspirantinnen und Aspiranten – das Geschlechterverhältnis war ausgeglichen – nicht einfach die Kriterien gezeigt bekommen, was einen guten Wein ...