Kupfersulfat. (© Agroscope)

Arbeiten im Rebberg – Juli 25

Der Arbeitskalender greift regelmässig relevante Arbeiten aus der Praxis auf. Aktuelle Themen: Kupfertrübungen, Sicherheit im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie Hagelgefahr.

Artikel von:
Thierry Wins
Agroscope
Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe 09 / 2025 , S. 26

Kupfertrübungen im Wein stellen ein Qualitätsproblem dar, das sowohl die optische Erscheinung als auch den Geschmack des Weins beeinträchtigen kann. Diese Trübungen entstehen durch die Reaktion von Kupferionen mit bestimmten Inhaltsstoffen des Weins, was zur Bildung unlöslicher Verbindungen führt.

Im Weinbau wird Kupfer seit Jahrzehnten eingesetzt, sei es zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten im Rebberg oder zur Böckserbehandlung im Wein.

Ursachen von Kupfertrübungen:

  • Rückstände auf Trauben durch kupferhaltige Pflanzenschutzmittel
  • Kellertechnische Ausstattungen durch Kontakt des Weines mit Messingarmaturen, früher sehr häufig (schwarzer Bruch)
  • Unsachgemässe Behandlung (Überdosierung) von Böcksern mit Kupfersulfat (Einstiegsbild)

Die Tabelle zeigt die Nachteile von überhöhten Kupfergehalten und deren Grenzkonzentrationen auf.

Wichtig zu wissen: Weine dürfen max. 1.0 mg/L Kupfer enthalten. Wenn der Kupfergehalt die kritische Grenze von 0.5 mg/L übersteigt, muss mit Trübungen gerechnet werden. Weissweine (Abb. 2) sind anfälliger auf Metalltrübungen als Rotweine.

 


Abb. 2: Kupfertrübung bei Weisswein. 
(© Agroscope)

 

Kupfer kann im Zusammenhang mit Ascorbinsäure ebenfalls zu unerwünschten Reaktionen führen. Sollte zu viel Kupfer im Wein sein, ist eine Blauschönung unumgänglich.

Bei der Blauschönung wird dem Wein Kaliumferrocyanid (Blutlaugensalz) zugesetzt, welches das Kupfer bindet. Es bildet sich ein blau-schwarzer Niederschlag, der danach vom Wein durch Filtration abgetrennt wird (gesetzliche Anwendungsvorschriften beachten).

Sicherheit im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Wer mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) umgeht, muss sich an die Anwendungsvorschriften halten. Ein sorgfältiger Umgang mit diesen Mitteln ist gesetzliche Pflicht. Es gilt, einige Vorsichtsmassnahmen zu berücksichtigen, denn es geht um den Schutz der Gesundheit und der Natur.

Um gesundheitlichen Schäden vorzubeugen, ist vorsichtiges Arbeiten mit PSM notwendig. Die Aufnahme von PSM durch Haut, Mund und Nase ist unbedingt zu vermeiden – besonders wichtig beim Abmessen und Vorbereiten der PSM. Eine genügende Schutzkleidung ist für jeden Umgang mit PSM angebracht. Bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) sind Schutzkleider und Atemschutzmasken erhältlich. Während der Spritzarbeit ist Essen, Trinken und Rauchen zu unterlassen.

Die zehn Regeln für die Sicherheit im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (BAFU):

  • Richtige Mittelwahl
  • Richtiger Anwendungszeitpunkt
  • Geeignete Geräte und Unterhalts­materialien
  • Richtige Spritzmitteldosierung und 
Berechnung der Brühmengen
  • Geeignete Sicherheitsvorkehrungen
  • Gezielte Anwendung
  • Umweltgerechte Entsorgung
  • Sachgemässe Lagerung
  • Schutz vor Abdrift
  • Abfallentsorgung

Gefahr von Hagel

Im Rebbau stellt der Hagel eine der grössten Gefahren dar. In den Sommermonaten ist das Risiko besonders hoch. Ein einziger Hagelschlag kann innert Minuten einen ganzen Rebberg zerstören (Abb. 3).

 


Abb. 3: Müller-Thurgau nach Hagelschlag in Wädenswil im Juli 2021. (© Agroscope)

 

Die Eiskörner zerschlagen Blätter, verletzen Triebe und beschädigen die empfindlichen Trauben. Das führt nicht nur zu erheblichen Ertragsverlusten, sondern kann auch die Qualität der verbleibenden Trauben negativ beeinflussen. Um die Reben zu schützen, setzen viele Winzer auf Hagelnetze, die das direkte Auftreffen der Körner verhindern. Auch Frühwarnsysteme und Versicherungen gegen Hagelschäden gewinnen an Bedeutung. Dennoch bleibt Hagel eine unberechenbare Naturgewalt, mit der wir zunehmend umgehen lernen müssen – besonders im Zuge des Klimawandels, der extreme Wetterereignisse häufiger auftreten lässt (Abb. 4).

 


Abb. 4: Hagelkörner nach Hagelschlag im Juli 2021. (© Agroscope)

 

Zu treffende Massnahmen nach einem Hagelereignis finden Sie in den Agroscope Pflanzenschutzmittel Rebbau 2025 auf Seite 53.

wichtige Informationen zum Umgang mit PSM

Sollte es trotz allen Sicherheitsvorkehrungen zu akuten Vergiftungserscheinungen kommen: sofort einen Arzt aufsuchen oder Tox Info Zürich anrufen. Tel.: 044 251 51 51. Im Notfall: Tel. 145, info@toxinfo.ch

www.bafu.admin.ch

www.agrartechnik.ch

www.bul.ch 

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