Das BLW entzieht mit sofortiger Wirkung die Verkaufserlaubnis für die chlorothalonilhaltigen Produkte, wie es heute mitgeteilt hat. Per 1. Januar 2020 ist die Verwendung ebenso verboten. Hintergrund ist, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Abbauprodukte von Chlorothalonil von "nicht-relevant" zu "relevant" umgeteilt hat. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen teilt die Einschätzung der EU, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) hatte bereits im November die Landwirtinnen und Landwirte aufgefordert, auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit Chlorothalonil zu verzichten. Auch die Fenaco-Landi-Gruppe hatte den Verkauf in Übereinstimmung mit der SBV-Empfehlung eingestellt. "In diesem Sinne begrüssen wird den Entscheid, weil nun endlich Klarheit herrscht", sagt SBV-Mediensprecherin Sandra Helfenstein gegenüber dem LID. Der Entscheid des Bundes zeige, dass das System bezüglich Zulassung von Pflanzenschutzmitteln funktioniere und Bewilligungen aufgrund von wissenschaftlichen Grundlagen erteilt, aber auch wieder entzogen würden.
Für den Bauernverband sei es wichtig, dass die Bauern sich ...
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