Die neue Agrarpolitik 2023

Mit dem Verordnungspaket Pa. Iv. 19.475 ändert sich die Gesamtverteilung der Mittel für die Landwirtschaft auf Anfang 2023. Das hat auch für die Obst- und Weinbetriebe massive Konsequenzen.


SZOW
Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe 11 / 2022 , S. 23

Das Verordnungspaket der Parlamentarischen Initiative (Pa. Iv.) 19.475 tönt nicht nur sperrig, es bringt auch umwälzende Änderungen mit sich. Zwar bleibt das Gesamtbudget von 2.8 Mia. Franken pro Jahr gleich, dennoch wird der Anteil für freiwillige Programme stark erhöht, was bei den Betrieben Anreize schaffen soll, mehr als nötig für die Umwelt zu tun. Während die Basisbeiträge um 33 % sinken, erhöhen sich die sogenannten Erschwernisbeiträge für die Hügel- bzw. Bergzone markant. 

Die bereits im Sommer 2019 angedachte Initiative soll einerseits das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren, wie es auch weitreichende Auswirkungen auf das Landwirtschaftsgesetz (LwG), das Chemikaliengesetz (ChemG) und das Gewässerschutzgesetz (GSchG) haben wird. So wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) neu geregelt und die Reduktion von Nährstoffen, welche vom Bundesrat im Jahr 2022 konkretisiert wurde, umgesetzt. Damit ändern sich auch die Vorgaben für den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN).

Auswirkungen auf den ÖLN

Konkret dürfen Wirkstoffe mit erhöhtem Risikopotenzial nicht mehr angewendet werden. Sind keine Ersatzstoffe vorhanden, so ist die Anwendung der alten Stoffe nur noch mit einer kantonalen Sonderbewilligung oder einer vom BWL (Bundesamt für Landwirtschaft) bewilligten Indikation erlaubt.

Als zweites müssen die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen Massnahmen gegen die Abdrift und Abschwemmung von PSM umsetzen. Bei Nichteinhaltung drohen ab 2024 Beitragskürzungen. In Sachen Nährstoffbilanz werden die Fehlerbereiche von plus 10 % bei Stickstoff und Phosphor per 2024 aufgehoben. Zudem sollen Biodiversitätsförderflächen geschaffen werden (ab einer Betriebsgrösse von 3 ha).

Neuerungen für Obst- und Weinbau

Neu wird der Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide für Wein-, Obst- und mehrjährigen Beerenbetriebe subventioniert. Der Kupfereinsatz wird limitiert, und dies auf einen tieferen Wert, als es derzeit im biologischen Anbau erlaubt ist. Der Verzicht auf Herbizide wird mittels der sogenannten Ressourceneffizienzbeiträge fortgeführt und weiterentwickelt. Erlaubt sind Einzelstock- bzw. Einzelstammbehandlungen, die z.B. durch einen Roboter ausgeführt werden. Ausserdem werden Nicht-Biobetriebe mit Fr. 1600.– /ha finanziell gefördert, wenn sie ihre Flächen mit im biologischen Anbau zugelassenen Düngern und biologischen PSM behandeln. Diese Förderung ist auf maximal acht Jahre begrenzt und es gibt keine Umstellungsbeiträge mehr. Bio-Betriebe sind (logischerweise) davon ausgenommen.

Aufgehoben werden die sogenannten Blühstreifen. An ihre Stelle treten nun Nützlingsstreifen, die bei den Biodiversitätsförderflächen angerechnet werden.

Alle Pflanzenschutzgeräte mit mehr als 400 Liter Fassungsvermögen müssen mit einem Spülwassertank und einer automatischen Spritzenreinigung ausgestattet sein.

Zudem werden Fr. 1000.– pro ha Rebland in Aussicht gestellt, wenn mindestens 70 % der Fläche dauerbegrünt sind und der Traubentrester auf die Rebfläche zurückgebracht und verteilt wird.

Umsetzung sofort

Die Anmeldung für die Programme muss bis 31. August 22 erfolgen. Da diese Zeit sehr knapp ist, raten die kantonalen Fachstellen für Rebbau zu einer pauschalen Anmeldung. Im ersten Jahr soll man sanktionsfrei wieder aus einzelnen Programmen austreten können.

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