Im Rahmen des Schaffhauser Weinbautages orientierte Fachstellenleiter Hansueli Pfenninger über die geltenden Massnahmen zur Reduktion der Schadstoffbelastung. Dazu gehört die finanzielle Unterstützung für den Anbau von robusten Rebsorten (Piwis). Damit will der Bund über Beitragsanreize den Anbau von Rebsorten für Weinbereitung fördern, welche mit Blick auf den Pflanzenschutz und Krankheiten resistent(er) sind. Konkret hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die beitragsberechtigten, sogenannt robusten 41 Sorten festgelegt. Doch an die Fördergelder sind einige Anforderungen geknüpft. Geld fliesst nur, wenn der Betrieb über mindestens 1 SAK verfügt sowie direktzahlungsberechtigt ist. Ausserdem muss im Minimum eine Fläche von 25 Aren bepflanzt werden, was innert zwei Jahren geschehen muss. Damit man in den Genuss der möglichen Beiträge kommt, muss das entsprechende Gesuch mit Offerte, Pflanzplan und Pflanzpass für die Jungreben eingereicht werden.
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Vom Bund werden 10 000 Franken beigesteuert. Zugleich stehen die Kantone in der Pflicht, weitere 10 000 Franken an Investitionskrediten (IK) zu leisten ...
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