Erstmals führten die Fachstellen Obst- und Weinbau des Kantons Aargau einen Spritzentest gemeinsam durch. Das Ziel war, die Produzenten nicht nur zu kontrollieren, sondern auch hinsichtlich einer optimalen Pflanzenschutzapplikation zu beraten. Bekanntlich muss jeder Betrieb sicherstellen, dass beim Befüllen und beim Waschen der Spritze keine Pflanzenschutzmittel in die Gewässer gelangen (Artikel 3 und 6 Gewässerschutzgesetz). Um dies zu erreichen, kommen beispielsweise befestigte Waschplätze oder mobile Auffangblachen in Frage. Die Wahl des Systems hängt von der Grösse des Betriebs ab und ob eine überbetriebliche Lösung angestrebt werden kann. Die gleichen Auflagen gelten auch für den sogenannten Spritzentest und wurden 2019 in die Richtlinien aufgenommen. Auch wenn die Spritzen in gereinigtem Zustand vorzuführen sind, können noch Reste an Pflanzenschutzmitteln im Spritzensystem vorhanden sein. Daher gilt auch beim Spritzentest, das Prüfwasser aufzufangen und ordnungsgemäss zu entsorgen, damit kein Pflanzenschutzmittel in die Kanalisation oder ins Meteorwasser gelangen kann.
Auffangblachen beim Test
Das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg hat ...
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