Für viele Winzer sind sie ähnlich unangenehm wie ein Zahnarztbesuch. Aber es muss halt sein. Die Rede ist von den Inspektionen der Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) auf den Betrieben. In Art. 34 der Weinverodnung ist vorgeschrieben, dass jeder Betrieb, der professionell mit Wein handelt (dazu zählen auch Produzenten), für die Einhaltung bindender Vorschriften verantwortlich ist. Hierzu müssen vordringlich die notwendigen Angaben auf den Etiketten stimmen, ausserdem ist eine sortenspezifische Kellerbuchführung zu erstellen, die stets à jour sein muss. Fast logisch, dass ausserdem noch Gebühren anfallen (eine einmalige Registrierungsgebühr sowie jährliche Gebühren je nach Umsatz in Liter sowie Umsatzgebühren von elf Rappen je umgesetztem Hektoliter). Ausgenommen sind lediglich Betriebe, die Produkte annehmen oder einkaufen und wiederverkaufen, deren Etikette bereits den Namen eines der Kontrollstelle unterstellten Betriebes trägt oder die ihre Produkte nur zum Eigengebrauch herstellen, keine Vermarktung betreiben und deren Gesamtproduktion 500 Liter nicht übersteigt.
Unbeliebte Kontrollen mit Konfliktpotenzial
Zur Umsetzung der Vorschriften ...
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