Für die Hofübergabe innerhalb der Familie werden Boden, Gebäude und Infrastruktur mit dem Ertragswert geschätzt. Der Ertragswert entspricht dem Kapital, das mit dem Ertrag eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks bei landesüblicher Bewirtschaftung zum durchschnittlichen Zinssatz für erste Hypotheken verzinst werden kann.
Das Ertragswertsystem ist ein zentrales Element des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB SR 211.412.11) und ein wichtiges Instrument der Agrarpolitik. Es setzt günstige Rahmenbedingungen für die Betriebsübernahme, indem Landwirte zu tragbaren Bedingungen Boden erwerben können. Der Ertragswert dämpft die Produktionskosten mit der Begrenzung der Übernahmewerte, der Belastungsgrenze und der Landgutkosten. Die Übernahme zum Ertragswert in der Familie ermöglicht eine Weitergabe des Betriebs von Generation zu Generation, gemäss Hofer (2014) ein wichtiges Merkmal des bäuerlichen Betriebs. Eine negative Folge daraus ist nach Hofer ein extrem kleines Angebot an landwirtschaftlichem Boden mit entsprechend hohen Preisen. Aus diesem Grund ist es für Landwirte, die keinen Betrieb aus der Familie übernehmen können, ...
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