NEue EU-VErordnung bei der 
Abrundungszuckerung von Spirituosen

Änderungen bei landwirtschaftlichen Verordnungen in der EU haben häufig auch direkte Auswirkungen auf die Schweiz. Ab dem 25. Mai gilt dort eine neue Spirituosen-Grundverordnung. Sie betrifft den Aspekt der Abrundungszuckerung und ist auch für die Schweizer Brenner relevant.


Autor_Albrecht-Werner
Werner Albrecht
Diplom-Verwaltungswirt (FH), Brennereiexperte, Bonn (D)

Ab 25. Mai 2021 wird die neue Spirituosen-Grundverordnung (EU) 2019/787 vom 17. April 2019 gelten und die bisherige Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ablösen. Viele Klein- und Obstbrenner fragen sich, ob ab diesem Datum in Deutschland Änderungen bei der zulässigen sog. Abrundungszuckerung für Brände und andere Spirituosen wirksam werden. Die Diskussionen fokussieren sich insbesondere auf Obstbrand. Unter der Abrundungszuckerung ist der Zusatz von Zucker und anderen bestimmten süssenden ­Erzeugnissen in der Endphase der Produktion einer Spirituose im Rahmen der Fertigstellung zu verstehen. Nach einer detaillierteren juristischen Erläuterung des Begriffs «Abrundungszuckerung» wird der Verfasser die geltende und künftige EU-Rechtslage gegenüber­stellen und auf die Frage eingehen, ob in Deutschland Änderungen gegenüber dem Status quo bereits ab dem 25. Mai 2021 oder zu einem späteren Zeitpunkt zu erwarten sind. Denn seit dem Erlass der ersten Spirituosenverordnung (EWG) Nr. 1576/89 erlaubte das europäische Recht den Mitgliedstaaten, im Rahmen der Qualitätspolitik für die in ihrem Hoheitsgebiet ...