Ab 2027 ist der Bezug von Pflanzenschutzmitteln nur noch mit einer gültigen Fachbewilligung möglich. (© Agripedia)

Neue Fachbewilligung PSM

Ab Januar 2027 dürfen Pflanzenschutzmittel nur noch von Personen mit gültiger Fachbewilligung (FaBe) eingesetzt werden. Diese muss durch das Ablegen einer Prüfung oder die Umwandlung der alten Fachbewilligung erworben und mittels regelmässiger Weiterbildungen erneuert werden. Was bedeutet das für die Praxis?

Artikel von:
Jacqueline Achermann
Redaktorin O+W
Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe 16+17 / 2025 , S. 38
Die neue Regelung wirft Fragen auf. So auch für Hans Ulrich von Gunten, der seit 30 Jahren einen kleinen Rebberg am Thunersee pflegt. Er sorgt sich um den Aufwand und die Kosten für den Erwerb der Fachbewilligung Pflanzenschutz (FaBe-PSM): «Sollen wir die Parzelle dann einfach verwildern lassen?» schreibt er an die Redaktion. Und weiter: «Ist es in Zukunft überhaupt noch möglich, mit vertretbarem Aufwand Weinbau zu betreiben?» Mit diesen Bedenken ist er nicht allein. Warum also modernisiert die Schweiz ihr Pflanzenschutzrecht, und was heisst das für Klein- und Hobbybetriebe?

Verantwortung und Vertrauen

Ab dem 1. Januar 2027 gilt in der Schweiz eine einheitliche Fachbewilligungspflicht für den Kauf und Einsatz von Pflanzenschutzmittel. Grundlage ist die überarbeitete und zugegeben etwas sperrig klingende Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung des Bundes. Ziel ist es, die Risiken für Mensch, Umwelt und Gewässer weiter zu senken, besonders in Bereichen mit hohem Mitteleinsatz wie dem Weinbau, auf den rund 58 Prozent der in ...