Das System und das Format des amtlichen Handelsdokuments werden harmonisiert. Der Pflanzenpass wird neu eine Etikette oder ein Aufdruck mit einheitlichem Inhalt sein, die von den dafür zugelassenen Betrieben an jeder Handelseinheit oder an den einzelnen Waren anzubringen sind. Diese Neuerungen führen insbesondere zu einer besseren Sichtbarkeit und Wiedererkennung des Pflanzenpasses und einer optimierten Rückverfolgbarkeit des Pflanzenmaterials. Im Folgenden sind die Änderungen auf phytosanitären Begleitdokumenten für Obstjungpflanzen und zertifizierte Obstjungpflanzen beschrieben.
Der Pflanzenpass ist ein amtliches Attest für das Inverkehrbringen von geregelten pflanzlichen Waren innerhalb der Schweiz und den Handel mit der EU. Er bestätigt, dass die Ware, hier Obstjungpflanzen sowie Edelreiser und Unterlagen, die Pflanzengesundheitsvorschriften erfüllen. Der Pflanzenpass darf nur von den dafür zugelassenen Betrieben und der zuständigen Behörde, in der Schweiz der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD), ausgestellt werden.
Der Pflanzenpass muss auf einer Etikette oder als Aufdruck auf der Verpackung pro Handelseinheit mit gleichem Ursprung und Gattung angebracht sein (Abb. 1). ...
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