News vom BDW
Ab sofort wird der Branchenverband Deutschschweizer Wein (BDW) hier regelmässig über Projekte, laufende Geschäfte, Strategisches und Erreichtes berichten.
Positionspapier Zum Projekt Nachhaltiger Schweizer Wein (NSW) – Stellungnahme vom 7. Dezember 2022
Der BDW-Vorstand begrüsst ausdrücklich die Vorarbeiten für ein schweizweites Vorgehen für einen nachhaltigen Schweizer Wein und dankt der Projektgruppe für das grosse Engagement, das in den letzten Monaten geleistet wurde und bis zur Projekteingabe im Rahmen des QuNaV-Gesuchs ans Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bis Ende 2023 in dieser wichtigen und für den ganzen Sektor zukunftsweisenden Angelegenheit noch zu leisten ist.
Sehr kritisch stehen wir hingegen einem Pflichtenheft gegenüber, das Massnahmen als obligatorisch fordert, die über den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) sowie die geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen nach Schweizer Recht hinausgehen. Wir geben insbesondere zu bedenken, dass heute auch sehr viele Hobby- und Nebenerwerbswinzer Reben pflegen und deshalb dieser Gruppe eine nicht zu unterschätzende Stimme innerhalb der schweizerischen Weinbauorganisationen, auch gegenüber den Konsumierenden von Schweizer Wein, zukommt. Für viele dieser Mitglieder ist die ÖLN-Anforderung ein deutlicher Mehraufwand, der bis heute so nie gefordert wurde. Zudem gilt es zu bedenken, dass gerade auf das Jahr 2023 die Mindestanforderungen im ÖLN durch den Bundesrat erneut verschärft wurden, womit sich alle Winzerbetriebe konfrontiert sehen. In diesem Sinne fordern wir, dass keine Massnahmen in einem Pflichtenheft als obligatorisch deklariert werden dürfen, die von den Weinregionen nicht gutgeheissen wurden.
Substanzielles
Wir beantragen deshalb, dass alle Anforderungen, die über die ÖLN- und anderen gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, zum Start des Pilotprojekts als freiwillig eingestuft werden. Ausserdem, dass über die Einführung einer allfälligen Nachhaltigkeitspunkte-Skala erst nach Abschluss der Pilotphase entschieden wird.
Im Weiteren erachten wir den vorliegenden Anforderungskatalog mit über 80 Massnahmen als zu umfangreich. Darum schlagen wir vor, dass diverse Anforderungen neu formuliert, zusammengefasst oder umpositioniert werden.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Zielgruppen zwischen Rebbau und Kellereien sollen die Anforderungen der Weinbereitung und des Verkaufs von denjenigen des Rebbaus abgetrennt werden.