Als erstes Land Europas hat die Schweiz einen Prozess für die Bewilligung von Drohneneinsätzen entwickelt. Basierend auf unterschiedlichsten Untersuchungen haben fünf verschiedene Bundesstellen diesen Prozess innerhalb zweier Jahre gemeinsam definiert (Medienmitteilung BLW, 2019). Seit der Zulassung von Drohnen für den Pflanzenschutz im Weinbau hat die Fläche, auf der Pflanzenschutzmittel mit Drohnen ausgebracht werden, stetig zugenommen. Mittlerweile werden schweizweit wohl mehrere hundert Hektaren so behandelt. Auch auf dem Ausbildungs- und Versuchsbetrieb des Strickhofs in Wülflingen – der Trotte Wülflingen – wird seit dem Jahr 2019 auf einem Teil der Fläche Pflanzenschutz mit der Drohne durchgeführt.
Vergleich mit herkömmlicher Pflanzenschutztechnik
In einer Teilfläche – bepflanzt mit der Sorte Blauburgunder – wurde als Vergleich zur Drohne ein Teil mit einem Fischer Turbomobil vom Boden aus behandel (Abb. 1).
Abb. 1: Die Testfläche, aufgenommen im Spätsommer 2019. Im Vordergrund ist die Variante ...
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