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Pflanzenschutzmittel

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat eine Liste derjenigen Pflanzenschutzmittel (PSM) publiziert, die im Hobbybereich eingesetzt werden dürfen.


LID

Durch eine zusätzliche Spalte in der Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel (www.psm.admin.ch/de/produkte) ist neu ersichtlich, ob diese für die sogenannte nichtberufliche Verwendung (Hobbyverwendung) zugelassen sind. Damit erhalten Hobbygärtner Unterstützung bei der Auswahl der PSM, wie das BLW in einer Mitteilung schreibt. Mit dieser Neuerung wird eine Massnahme des Aktionsplans PSM umgesetzt.

Strengere Kriterien für die Zulassung von PSM für Hobbygärtner sind in Erarbeitung. Die Verschärfung der Kriterien ist eine weitere Massnahme des Aktionsplans. Ausserdem sollen PSM für die berufliche Verwendung nur noch an Personen abgegeben werden dürfen, die eine gültige Fachbewilligung vorweisen.
Der Bundesrat hat am 6. September 2017 den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (www.blw.admin.ch/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzenschutz/aktionsplan.html) verabschiedet. Die Risiken sollen halbiert und Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz gefördert werden.

Im Aktionsplan sind acht Leitziele und 12 konkrete Zwischenziele definiert. Um die Ziele zu erreichen, werden gut 50 Massnahmen angewendet. Eines dieser Zwischenziele ...