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Spezialkulturen werden exakter erfasst

Schaffhausen:

Im Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen wurden im Kanton Schaffhausen auch die Rebleute und Obstbauern über die Neuerungen ab 2020 informiert.


Roland Müller

«Ab 2020 gilt die neue Weinverordnung. Zugleich läuft die Übergangsfrist ab», rief der Schaffhauser Rebbaukommissär Markus Leumann anlässlich einer Informationsveranstaltung in Thayngen den anwesenden Rebleuten in Erinnerung. Zugleich wird der Traubenpass neu pro Gemeinde, Sorte und Weinklasse ausgestellt. Bezüglich der Weinbezeichnung sind neu einzelne Reblagen geografische Einheiten, die gemäss Lesart des Bundes aber kleiner als eine Gemeinde sein müssen. Darüber hinaus müssen diese wiederum im entsprechenden kantonalen Reblagenverzeichnis aufgeführt sein. Ob zudem Traubengut mit oder ohne Weinbezeichnung produziert wird, muss aber bereits bei der Nachführung des Rebbaukatasters und dem Rebflächenverzeichnis gemeldet werden.

Eine Knacknuss stellen aber auch im Rebbau die Ausscheidung der Gewässerräume und deren Bewirtschaftung dar. «Dauerkulturen wie Reben oder Obstanlagen sind im Gewässerraum in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt, sofern sie rechtmässig erstellt und bestimmungsgemäss genutzt werden», versicherte Leumann. Auch im Gewässerraum über eingedolten Gewässern bestünden keine Bewirtschaftungseinschränkungen. Erfolgen aber Ersatz- und Neupflanzungen von Dauerkulturen, so müssen und dürfen diese ...