Selbsthilfemassnahmen Landwirtschaft

Der Branchenverband Schweizer Reben und Weine (BSRW) kann zur Finanzierung seiner Kommunikationsmassnahmen, realisiert durch Swiss Wine Promotion (SWP), weitere drei Jahre auf die Beiträge von Nichtmitgliedern zurückgreifen. Der Bundesrat hat dieses Begehren an seiner Sitzung vom 16. November 2022 gutgeheissen.

 

Eidg. Dept. für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe 17 / 2022 , S. 23

Auch wer nicht Mitglied einer landwirtschaftlichen Organisation ist, aber dennoch von deren Selbsthilfemassnahmen profitiert, kann vom Bundesrat verpflichtet werden, sich an diesen Massnahmen finanziell zu beteiligen. Grundlage dafür sind Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1). Der Bundesrat hat am 16. November ein entsprechendes Gesuch des Branchenverbands Schweizer Reben und Weine (BSRW) gutgeheissen. Damit müssen sich ab dem 1. Januar 2023 auch Nichtmitglieder für drei weitere Jahre an den Kommunikationsmassnahmen finanziell beteiligen.

Die Beiträge für Nichtmitglieder betragen 0.455 Rappen pro Quadratmeter für die Produktion und 0.55 Rappen pro Kilo Trauben für die Einkellerung, was genau die Beiträge für die Mitglieder widerspiegelt.

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