Die Behandlung mit Carboxymethylcellulose (CMC) zur Weinsteinstabilisierung wird auf Weiss- und Schaumweine beschränkt. Ab dem 07.12.2019 darf das Erbslöh-Produkt VinoStab®nicht mehr in Rot- und Roséweinen eingesetzt werden. Da CMC durch die Verordnung (EU) 2009/606 ohne Beschränkung der Wein-Art zugelassen ist, wird derzeit eine Resolution über die Verwendung von CMC zur Weinsteinstabilisierung von Roséweinen bei der OIV geprüft.
Im Falle von Proteinen pflanzlichen Ursprungs verweist die Verordnung (EU) 2019/934 auf den OIV-Kodex der önologischen Verfahren, in dem ein Grenzwert von 50 g/hl festgelegt ist. Dies hat keinen Einfluss auf den Umgang mit Produkten der Erbslöh-LittoFresh® Linie, da die Dosierungsempfehlungen unter dem Grenzwert liegen.