Silberchlorid wird EU-weit verboten

Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2019/934 als Nachfolgeverordnung der VO (EU) 2009/606 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/935 am 7. Dezember 2019 ergeben sich für die Weinbranche in der EU einige Änderungen: So läuft die Zulassung für Silberchlorid als Behandlungsmittel aus. Dies betrifft das Erbslöh-Produkt Ercofid.


Erbslöh

Die Behandlung mit Carboxymethylcellulose (CMC) zur Weinsteinstabilisierung wird auf Weiss- und Schaumweine beschränkt. Ab dem 07.12.2019 darf das Erbslöh-Produkt VinoStab®nicht mehr in Rot- und Roséweinen eingesetzt werden. Da CMC durch die Verordnung (EU) 2009/606 ohne Beschränkung der Wein-Art zugelassen ist, wird derzeit eine Resolution über die Verwendung von CMC zur Weinsteinstabilisierung von Roséweinen bei der OIV geprüft.

Im Falle von Proteinen pflanzlichen Ursprungs verweist die Verordnung (EU) 2019/934 auf den OIV-Kodex der önologischen Verfahren, in dem ein Grenzwert von 50 g/hl festgelegt ist. Dies hat keinen Einfluss auf den Umgang mit Produkten der Erbslöh-LittoFresh® Linie, da die Dosierungsempfehlungen unter dem Grenzwert liegen.   

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