In der Schweiz ist diese Praxis nicht verboten, jedoch limitiert. Durch den Klimawandel und die meist sehr hohen Reifegrade hat sich einiges geändert. Ab dem Jahr 2020 gilt neu nur noch eine Anreicherung von maximal 1.5 Vol.-%, was 3 kg Saccharose pro Hektoliter entspricht. Grund ist die Klassifizierung der Schweiz als Weinbauzone Kategorie C
(siehe Editorial O+W 11/2024). Nebenstehend finden Sie die Weinbauzonen nach EU-Verordnung (Tab.).
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Tab.: Weinbauzonen nach EU-Verordnung (*innerhalb der Länder gibt es Zonenunterschiede).[/caption]
Wann soll chaptalisiert werden?
Grundsätzlich ist jedem/r Weinhersteller/in freigestellt, ob eine Anreicherung angebracht ist. Alkohol ist ein idealer Geschmacksträger und macht den Wein füllig und weich, kann aber auch zu Disharmonie führen (brandige Aromen, Bitterkeit, Plumpheit). Wichtig ist der angestrebte Weintyp. Generell sollte nur in eine laufende Gärung gezuckert werden. Idealerweise im ersten Drittel.
Gärung als Gratwanderung
Weinherstellende sind bestrebt, möglichst gesunde, hochwertige Trauben in den ...
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