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CASSIS-DE-DIJON PRINZIP FÜR LEBENSMITTEL

BUNDESRAT VERSTÄRKT

Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat am 3. Juli beschlossen, das vorgeschlagene Meldeverfahren umzusetzen. Gleichzeitig sollen eine Vereinfachung dieses Verfahrens und zusätz­liche Ausnahmen zum Cassis-de-Dijon-Prinzip geprüft werden.


LID

Die Massnahme steht im Einklang mit der Wachstumspolitik und soll dazu beitragen, die Hochpreisinsel Schweiz und die administrative Belastung zu bekämpfen, wie der Bundesrat mitteilte. Ausserdem sollen die neuen Ausnahmen das Schweizer Sicherheitsniveau bei Lebensmitteln garantieren, insbesondere, wenn auf EU-Ebene keine einheitlichen Vorschriften bestehen.

Nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellte Lebensmittel benötigen eine zusätzliche Bewilligung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), bevor sie gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Bundesrat hat zur Vereinfachung des Verfahrens vorgeschlagen, die bis­herige Bewilligungspflicht durch ein Meldeverfahren zu ersetzen. Eine entsprechende Vorlage hatte der Bundesrat im Dezember 2017 zur Vernehmlassung unterbreitet.

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