Das Ertragsgeschehen im Weinbau wird durch weinbauliche Massnahmen wie den Rebschnitt, Ausdünnungsmassnahmen, der Wahl des Erziehungssystems, Wahl von Sorte und Unterlage sowie der Grösse des Standraums gesteuert. Von besonderer Bedeutung sind hierbei der Witterungsverlauf während der Blüte, d.h. der Umfang der Verrieselung und die sich ergebende Befruchtungsrate. Aus diesen Gründen besteht keine enge Beziehung zum Gehalt an pflanzenverfügbaren Nährstoffgehalten im Boden.
Entnahme der Bodenprobe
Für eine Bodenuntersuchung ist es erforderlich, eine repräsentative Bodenprobe im Weinberg zu entnehmen. Dazu muss an 10 bis 15 Stellen im Weinberg der Ober- und Unterboden getrennt entnommen werden. Die Probenahmetiefe muss über die Jahre unbedingt konstant gehalten werden. Bei der Entnahme wird die Fläche beprobt, die später auch gemeinsam gedüngt wird. Es ist notwendig, in mehrjährigem Abstand (etwa vier bis sechs Jahre) eine Bodenuntersuchung durchzuführen. Dabei sollte der Abstand über die Jahre gleich gehalten werden. Einzelne Parameter werden einmalig bestimmt, andere im vorliegenden Rhythmus der Probenahme.
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