In der Zentralschweiz läuft der Kampf gegen den Japankäfer weiter. Im Gebiet der Autobahnraststätte Neuenkirch (LU) wurde 2025 eine Population nachgewiesen, nachdem dort bereits 2024 ein erstes Exemplar entdeckt worden war. Nun gilt im Befallsgebiet bis Ende September 2026 ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen. Weibchen legen ihre Eier bevorzugt in feuchte Böden. Wird nicht bewässert, sinkt die Attraktivität solcher Flächen für die Eiablage. Zusätzlich bleibt der Transport von Grüngut aus dem Verbreitungszentrum und der Pufferzone verboten. Damit soll verhindert werden, dass Eier, Larven oder Käfer unbeabsichtigt verschleppt werden.
Früherkennung entscheidet
Auch Schwyz bleibt wachsam. 2025 wurden im Kanton neun Japankäfer gefangen. Die Lage wird zwar als stabil beurteilt, weil keine neuen Befallsgebiete festgestellt wurden. Im Naturschutzgebiet Sägel in Arth ist aber weiterhin eine Population nachweisbar. Deshalb setzt der Kanton auf ein dichtes Netz von rund 110 Lockstofffallen. Der Aufwand ist gross, aber begründet. Der Japankäfer gilt als prioritärer Quarantäneorganismus. Er frisst Blätter, Blüten und Früchte von zahlreichen Kultur- und Wildpflanzen. Besonders gefährdet sind unter anderem Reben, Obst und Beeren. Die Larven schädigen Wiesen und Rasen durch Wurzelfrass, die adulten Käfer können Pflanzen regelrecht skelettieren.
Fund umgehend melden
Für die Kantone zählt jeder frühe Fund. Je kleiner eine Population ist, desto grösser bleibt die Chance, sie einzudämmen oder zu tilgen. Für Bevölkerung und Betriebe heisst das: Verdächtige Käfer melden, kein Grüngut aus Befallszonen verschieben und die kantonalen Vorgaben einhalten. Die aktuellen Massnahmen sind keine Routineübung, sondern ein Wettlauf gegen die Etablierung eines Schädlings, der in der Schweiz erhebliche Schäden verursachen kann.
Vorgehen
Der Käfer sollte eingefangen und nicht wieder freigelassen werden. Anschliessend ist zu prüfen, ob die typischen weissen Haarbüschel auf beiden Seiten des Hinterleibs sichtbar sind. Danach sollte der Käfer unschädlich gemacht werden, zum Beispiel durch Einfrieren. Wichtig sind zudem ein Foto des Insekts sowie die genaue Angabe des Fundorts. Diese Informationen sind dem zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienst zu melden. In einigen Kantonen wurden spezifische E-Mail-Adressen eingerichtet, etwa japankaefer@strickhof.ch für Zürich. Weitere Informationen unter www.blw.admin.ch/japankaefer-schadorganismus.