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Neue EU-Verpackungsverordnung

Ab dem 12. August 2026 gilt in der EU die neue Verpackungsverordnung (PPWR). Um die einheitliche Umsetzung zu unterstützen, hat die EU-Kommission Leitlinien und ein FAQ publiziert.

Artikel von:
Vereinigung Schweizer Weinhandel
Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe 06 / 2026 , S. 27
Die Schweiz erhält eine eigene Verpackungsverordnung, voraussichtlich im Sommer 2026. Für Unternehmen, die in der EU operieren, hat die PPWR unter anderem folgende Konsequenzen:
  • Recyclingpflicht: Ab 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein.
  • Mehrweg-Ziele für Getränke: Für Getränkeverpackungen gilt ab 2030 eine Mehrwegquote von 10 %.
  • Pfand und Sammlung: Mitgliedstaaten müssen ein Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen einführen (Kunststoff und Metall bis 3 Liter). Kein Pfand ist nötig, wenn bis 2026 eine Sammelquote von 80 % nachgewiesen wird. 2029 müssen 90 % Sammelquote erreicht werden.
  • Verpackungsminimierung: Vorgaben zur Reduktion von Verpackung und Leerraum.
  • Kennzeichnungspflichten: Harmonisierte Kennzeichnung von Material und Entsorgung.
  • Herstellerverantwortung: Produzenten zahlen für Sammlung und Entsorgung und erhalten Mitteilungspflichten.
  • Anforderungen für Stoffe: Grenzwerte und Verbote ab 12. August 2026 (z. B. PFAS).
  • Verbot von Einwegkunststoff: Die Richtlinien über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunst­stoffprodukte auf die Umwelt verlangen, dass EU-Mitglieder Einwegkunststoff verbieten.
Indirekte Auswirkungen der PPWR auf die Schweiz:
  • EU-weite Anforderungen zu Nachhaltigkeit, Recyclingfähigkeit und Stoffbeschränkungen setzen Standards. Wahrscheinlichkeit, ...