Die Schweiz erhält eine eigene Verpackungsverordnung, voraussichtlich im Sommer 2026. Für Unternehmen, die in der EU operieren, hat die PPWR unter anderem folgende Konsequenzen:
- Recyclingpflicht: Ab 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein.
- Mehrweg-Ziele für Getränke: Für Getränkeverpackungen gilt ab 2030 eine Mehrwegquote von 10 %.
- Pfand und Sammlung: Mitgliedstaaten müssen ein Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen einführen (Kunststoff und Metall bis 3 Liter). Kein Pfand ist nötig, wenn bis 2026 eine Sammelquote von 80 % nachgewiesen wird. 2029 müssen 90 % Sammelquote erreicht werden.
- Verpackungsminimierung: Vorgaben zur Reduktion von Verpackung und Leerraum.
- Kennzeichnungspflichten: Harmonisierte Kennzeichnung von Material und Entsorgung.
- Herstellerverantwortung: Produzenten zahlen für Sammlung und Entsorgung und erhalten Mitteilungspflichten.
- Anforderungen für Stoffe: Grenzwerte und Verbote ab 12. August 2026 (z. B. PFAS).
- Verbot von Einwegkunststoff: Die Richtlinien über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt verlangen, dass EU-Mitglieder Einwegkunststoff verbieten.
Indirekte Auswirkungen der PPWR auf die Schweiz:
- EU-weite Anforderungen zu Nachhaltigkeit, Recyclingfähigkeit und Stoffbeschränkungen setzen Standards. Wahrscheinlichkeit, ...
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