Neu bezieht sich die Richtlinie «Ökologischer Leistungsnachweis im Obst- und Beerenbau in der Schweiz» hinsichtlich zulässiger Anwendungen im ÖLN auf die Publikation «Pflanzenschutzmittel für den Erwerbsobstbau». Diese ersetzt damit die Wirkstoffliste der Schweizer Arbeitsgruppe für Integrierte Obstproduktion (SAIO). Die SAIO wurde ihrerseits in das Fachzentrum Anbau und Schutz der Kulturen des Schweizer Obstverbands (SOV) überführt. Das Gremium besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Produktion, Beratung und Forschung und diskutiert jährlich zusammen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Aktualisierung der Richtlinien für den ÖLN im Obst- und Beerenbau. Die administrative Eintrittspforte für Anträge und Anpassungsvorschläge der Richtlinie oder der Mittelliste ist die Geschäftsstelle des SOV.
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Die Einhaltung der ÖLN-Richtlinie ist Grundvoraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen sowie für die Anerkennung der Suisse-Garantie-Produktion. Das Fachzentrum Anbau und Schutz der Kulturen im Obstbau ist in der Direktzahlungsverordnung aufgeführt als nationale Fachorganisation und damit berechtigt, die spezifischen ÖLN-Regelungen im Bereich Obst- und Beerenanbau zu erarbeiten. Diese Regelungen kann das BLW genehmigen, sofern sie als gleichwertig zu den gültigen Bestimmungen in der Direktzahlungsverordnung (DZV) beurteilt werden – so geschehen für die Richtlinie und die Referenzdokumente im Obst- und Beerenbau für 2024.
Im biologischen Landbau ist die Betriebsmittelliste des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) verbindlich. Für die Labelproduktion müssen zusätzlich Richtlinien von Labelorganisationen wie IP-Suisse oder Bio Suisse eingehalten werden.
Die Publikation finden Sie als Beilage in unserem Heft 02/24 oder online in unserem PDF-Archiv.