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Neue Referenzdokumente für den ökologischen Leistungsnachweis im Obstbau

Vielleicht ist es Ihnen aufgefallen: Das Wort «Empfohlene» fehlt im Titel der Agroscope-Broschüre «Pflanzenschutzmittel für den Erwerbsobstbau» (Abb.). Hinter dieser Anpassung verbirgt sich eine neue Bedeutung dieser Publikation. Sie ist nach wie vor umfangreiche Informationssammlung zu den im Schweizer Obstbau bewilligten Anwendungen und Dosierungen von Pflanzenschutzmitteln und Phytoregulatoren, aber seit diesem Jahr auch Referenzdokument für den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN).

Artikel von:
Andreas Naef
Agroscope; O+W-Fachredaktor Obst
Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe 02 / 2024 , S. 24

Neu bezieht sich die Richtlinie «Ökologischer Leistungsnachweis im Obst- und Beerenbau in der Schweiz» hinsichtlich zulässiger Anwendungen im ÖLN auf die Publikation «Pflanzenschutzmittel für den Erwerbsobstbau». Diese ersetzt damit die Wirkstoffliste der Schweizer Arbeitsgruppe für Integrierte Obstproduktion (SAIO). Die SAIO wurde ihrerseits in das Fachzentrum Anbau und Schutz der Kulturen des Schweizer Obstverbands (SOV) überführt. Das Gremium besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Produktion, Beratung und Forschung und diskutiert jährlich zusammen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Aktualisierung der Richtlinien für den ÖLN im Obst- und Beerenbau. Die administrative Eintrittspforte für Anträge und Anpassungsvorschläge der Richtlinie oder der Mittelliste ist die Geschäftsstelle des SOV.

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Die Einhaltung der ÖLN-Richtlinie ist Grundvoraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen sowie für die Anerkennung der Suisse-Garantie-Produktion. Das Fachzentrum Anbau und Schutz der Kulturen im Obstbau ist in der Direktzahlungsverordnung aufgeführt als nationale Fachorganisation und damit berechtigt, die spezifischen ÖLN-Regelungen im Bereich Obst- und Beerenanbau zu erarbeiten. Diese Regelungen kann das BLW genehmigen, sofern sie als gleichwertig zu den gültigen Bestimmungen in der Direktzahlungsverordnung (DZV) beurteilt werden – so geschehen für die Richtlinie und die Referenzdokumente im Obst- und Beerenbau für 2024.

Im biologischen Landbau ist die Betriebsmittelliste des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) verbindlich. Für die Labelproduktion müssen zusätzlich Richtlinien von Labelorganisationen wie IP-Suisse oder Bio Suisse eingehalten werden.

Die Publikation finden Sie als Beilage in unserem Heft 02/24 oder online in unserem PDF-Archiv.

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