PSM-Widerruf: Harmonisierung mit EU

Das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2020 sieht vor, dass Pflanzenschutzmittel nicht mehr neu bewertet werden müssen, wenn ihnen in der EU die Bewilligung entzogen worden ist. 


LID

Das Verfahren zur Reevaluation von Wirkstoffen, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, soll vereinfacht werden, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilt. Damit soll eine zeitliche Verzögerung zwischen Widerruf in der EU und in der Schweiz vermieden werden und die Mittel gleichzeitig vom Markt kommen. Zudem sollen die Fristen für das Inverkehrbringen von Lagerbeständen und die Verwendung der Produkte mit der EU harmonisiert werden.

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