Die Zulassung der Säuerung bezieht sich auf die Anwendung von L-Weinsäure, DL-Äpfelsäure und L-Milchsäure. Damit darf in der Schweiz wie auch in der EU eine Säuerung von Most bis zu einer Höchstmenge von 1.5 g / L, ausgedrückt als Weinsäure, durchgeführt werden. Zusätzlich darf im Wein um weitere 2.5 g / L gesäuert werden. Most- und Weinsäuerung können kumulativ um bis zu 4 g / L Gesamtsäure genutzt werden.
Einen Sonderfall stellt die Anwendung von Zitronensäure dar. Sie ist schon seit Langem zu einer wie immer auch definierten Stabilisierung der Weine bis zu einem Endgehalt von 1.0 g / L zugelassen. Ihre säuernde Wirkung kann jedoch als dienlicher Nebeneffekt genutzt werden und für viele Weine ausreichen. Da sie in Weinen aus gesundem Lesegut 0.5 g / L praktisch nie übersteigt, können bis zu 0.5 g / L ohne analytische Kontrolle zugesetzt werden.
Unterschiedliche Stärken, aber keine Eigengeschmäcker der Säuren
Naturgemäss ...
Exklusiv
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