«Schweizer Weinmarkt – Eine Frage der Wertschöpfung»

In den vergangenen Monaten wurde intensiv über die Zukunft der Schweizer Weinproduktion und über eine mögliche Neuregelung der Importkontingentierung diskutiert. Die teilweise emotional geführte Debatte ist dem Image des Schweizer Weins wenig zuträglich, erläutert Martin Wiederkehr, Präsident Branchenverband Deutschschweizer Wein (BDW).

Artikel von:
Martin Wiederkehr
Präsident Branchenverband Deutschschweizer Wein (BDW)
Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe 12 / 2026 , S. 6

Die OSMV-Marktanalyse 2025 zeigt eine Schweizer Weinwirtschaft unter erheblichem Druck. Sie zeigt aber ebenso deutlich, dass die verbreitete Erklärung, steigende Importmengen seien die Hauptursache der Krise, zu kurz greift. Im erfassten Grosshandel sinkt der gesamte Weinabsatz 2025 um 3.6 Prozent. Schweizer Wein verliert mit –2.9 Prozent weniger als ausländischer Wein mit –3.8 Prozent. Über sämtliche Vertriebskanäle weisen die vom OSMV wiedergegebenen BLW-Zahlen für Schweizer Stillwein sogar +2.3 Prozent, für ausländischen Wein dagegen –6.4 Prozent aus. Auch die Importstatistik bestätigt keinen wachsenden Mengendruck. Das WTO-Zollkontingent von 170 Millionen Litern wurde seit seiner Zusammenlegung 2001 nie vollständig ausgeschöpft. 2025 lagen die Einfuhren innerhalb des Kontingents nur noch bei rund 126 Millionen Litern (74.3 Prozent des Kontingents), dem tiefsten Stand seit 2001. Der Bund hält selbst fest, dass aufgrund des rückläufigen Konsums ausländischer Weine auch die Importe gesunken sind.

Der internationale Wettbewerbsdruck bleibt für Schweizer Wein aufgrund höherer Produktions-, Arbeits- und Strukturkosten selbstverständlich erheblich. Aber internationaler Wettbewerb ist nicht dasselbe wie ein aktuell wachsender mengenmässiger Importdruck. Die gegenwärtige Krise ist mindestens ebenso eine Konsum-, Absatz-, Struktur- und Wertschöpfungskrise innerhalb der Schweizer Weinwirtschaft selbst.

Schlüsselmarkt Deutschschweiz

Rund 68 Prozent der verkauften Weinmenge und 67 Prozent des Umsatzes entfallen auf die Deutschschweiz. Die Romandie erreicht 27 beziehungsweise 28 Prozent, die italienischsprachige Schweiz rund fünf Prozent. Trotzdem beträgt der Anteil von Schweizer Wein im untersuchten Detailhandel der Deutschschweiz nur 22 Prozent, gegenüber 33 Prozent in der Romandie. Würde der Schweizer Anteil in der Deutschschweiz rechnerisch das heutige Niveau der Romandie erreichen, ergäbe sich bei unverändertem Gesamtmarkt ein zusätzliches Potenzial von rund sieben Millionen Litern oder mehr als neun Millionen Flaschen à 75 cl. Die Deutschschweiz ist bereits heute der wichtigste Absatzraum der grossen Produktionsregionen: Rund 52 Prozent der Walliser und knapp 64 Prozent der Waadtländer AOC-Verkäufe werden dort erzielt. Deutschschweizer AOC-Wein wird dagegen zu rund 98.6 Prozent im eigenen Sprachraum verkauft.

Preis- und Mengenentwicklung

Deutschschweizer AOC-Wein verlor 2025 im Grosshandel 7.7 Prozent Menge. Sein durchschnittlicher Regalpreis stieg gleichzeitig um 3.5 Prozent von Fr. 14.17 auf Fr. 14.67 pro Liter. Die OSMV-Zahlen erfassen 29.1 Prozent des vom BLW berechneten Konsums. Sie belegen, dass ein tieferer Preis die Absatzrückgänge nicht kompensieren kann. Das bedeutet, dass zumindest Teile der Westschweizer Krise nicht ausschliesslich durch Importwein oder sinkenden Gesamtkonsum erklärt werden können. Besonders deutlich ist die Situation im Wallis. Da setzte die Interprofession de la Vigne du Vins du Valais 2025 Richtpreise von Fr. 3.40/kg für Chasselas, Fr. 3.60/kg für Pinot noir und Fr. 3.50/kg für Gamay fest. Die zulässigen AOC-Erträge wurden auf 1.3 kg/m² bei Chasselas sowie 1.0 kg/m² bei Pinot noir und Gamay begrenzt. Im November wurden anschliessend interne Richtwerte der Société des Encaveurs de Vins du Valais von ­Fr. 2.60/ kg bekannt. Bei voller Ausschöpfung der zulässigen Menge ergäbe das Fr. 3.38/m² für Chasselas und Fr. 2.60/m² für Pinot noir und Gamay. Die Fédération Valaisanne des Vignerons nennt demgegenüber mindestens Fr. 4.20/m² als Zielwert für eine nachhaltige Bewirtschaftung. Dieser Wert ist eine Verbandsposition, kein schweizweit validierter Kostensatz. Noch deutlicher wird das Wertschöpfungsproblem im offiziellen Bericht des Walliser Staatsrats. Dieser beziffert den Bruttoertrag der Urproduktion 2024 auf rund 120 Millionen Franken, rund 44 Millionen weniger als 2023. Gleichzeitig seien mindestens 180 Millionen Franken notwendig, um die Produktionskosten des gesamten Walliser Weinbaus zu decken. Für 2025 erwartet der Staatsrat trotz einer rund fünf Prozent grösseren Erntemenge einen nochmals tieferen Bruttoertrag, weil die Traubenpreise sanken. Damit fehlt grössenordnungsmässig ein Drittel der für die Kostendeckung notwendigen Wertschöpfung. Das ist nicht nur ein Absatzproblem. Es ist eine Wertschöpfungskrise. Dabei muss klar unterschieden werden: Der Westschweizer Weinbauer ist nicht automatisch Verursacher dieses Problems. Er kann gerade derjenige sein, auf den die wirtschaftlichen Folgen von Lagerdruck und Absatzproblemen über sinkende Traubenpreise abgewälzt werden.

Mengenproblem in der Waadt

Noch deutlicher wird die Mengenfrage im Kanton Waadt. Der Waadtländer Staatsrat hält in einem offiziellen Bericht vom April 2026 fest, dass der Markt während der vergangenen zwanzig Jahre wiederholt nicht in der Lage gewesen sei, die gesamte AOC-Produktion aufzunehmen, obwohl die Produktion regelmässig reduziert wurde. 2013 wurden deshalb 1.74 Millionen Liter, 2020 nochmals 2.5 Millionen Liter Waadtländer AOC-Wein deklassiert. Trotz dieser Deklassierungen, tieferer kantonaler Quoten und der durch Mehltau sehr kleinen Ernte 2021 bestanden vor der Ernte 2025 erneut erhebliche Überschüsse und Lagerprobleme. Der Staatsrat bezeichnet es ausdrücklich als schwierig zu rechtfertigen, unter diesen Bedingungen ein unverändertes Produktionsvolumen aufrechterhalten zu wollen. Dieser Befund ist für die nationale Debatte zentral. Die Schweiz kann insgesamt viel Wein importieren und gleichzeitig von bestimmten eigenen Weinen mehr produzieren, als sich zu einem wirtschaftlich vernünftigen Preis absetzen lässt. Nationaler Importanteil und regionale Übermengen sind deshalb keine Gegensätze. Entscheidend ist, welche Wertschöpfung pro Liter, Kilogramm Trauben und Quadratmeter Rebfläche verbleibt. Ein zusätzlicher verkaufter Liter ist kein nachhaltiger Markterfolg, wenn sein günstiger Preis nur dadurch ermöglicht wird, dass die Urproduktion wirtschaftlich nicht ausreichend entschädigt wird. Aus den verschiedenen Daten ergibt sich deshalb eine zu untersuchende Hypothese: Hohe Lagerbestände erzeugen Druck auf Kellereien. Dieser führt zu tieferen Übernahmemengen oder Traubenpreisen. Tiefere Rohwarenpreise erleichtern wiederum preisaggressive Verkäufe und Aktionen, wodurch langfristig das wahrgenommene Preisniveau von Schweizer Wein unter Druck gerät. Daraus könnte ein selbstverstärkender Kreislauf aus Überangebot, Lagerdruck, tiefen Traubenpreisen und sinkender Wertwahrnehmung entstehen.

Westschweiz braucht starke Deutschschweizer Winzer

Daraus folgt eine entscheidende strategische Schlussfolgerung: Wallis und Waadt produzieren Mengen, die sie nicht allein in ihren eigenen Regionen absetzen können. Sie sind auf den Deutschschweizer Markt angewiesen. Dort können diese Mengen langfristig aber nur zu vernünftigen und für die gesamte Wertschöpfungskette tragbaren Preisen verkauft werden, wenn Schweizer Wein eine hohe Wertschätzung besitzt. Diese schaffen nicht allein nationale Werbekampagnen. Sie entsteht auch durch die lokalen Produzenten, welche Schweizer Wein glaubwürdig erklären und erlebbar machen. Ein wirtschaftlich starker Deutschschweizer Weinbau schafft damit einen Teil jener Zahlungsbereitschaft, welche Wallis, Waadt und die übrigen Regionen benötigen, um ihre Weine zu vernünftigen Preisen verkaufen zu können. Der Deutschschweizer Winzer ist deshalb gleichzeitig Konkurrent und Botschafter. Nationale Absatzförderung muss deshalb den Markt für Schweizer Wein vergrössern, nicht lediglich Marktanteile zwischen Schweizer Regionen verschieben.

BDW gegen Importregelung

Der Bund eröffnete am 11. März 2026 die Vernehmlassung zur Änderung der Weinverordnung. Die Frist endete am 18. Juni 2026. Vorgeschlagen wurde, das WTO-Zollkontingent künftig nicht mehr nach der Reihenfolge der Einfuhrzollanmeldungen, sondern nach Massgabe der sogenannten Inlandleistung zu verteilen. Als Inlandleistung sollen Ankauf und Kelterung der Menge Schweizer Trauben gelten. Dabei werden sämtliche für die Weinbereitung bestimmten Trauben berücksichtigt, unabhängig davon, ob daraus AOC-, Land- oder Tafelwein entsteht. Damit fehlt gerade jene Dimension, welche aufgrund der vorliegenden Marktanalyse zentral ist: der Wert. Das Modell berücksichtigt weder den Traubenpreis noch die Produktionskosten des Weinbauern oder die Wertschöpfung pro Quadratmeter.

Folgen der Systemänderung

Eine Importberechtigung, die an die Menge angekaufter Trauben gekoppelt wird, macht einen Weinbauern deshalb nicht automatisch wirtschaftlich stärker. Wird ihm für die Trauben ein nicht kostendeckender Preis bezahlt, kann eine hohe «Inlandleistung» in Kilogramm mit einer sehr tiefen wirtschaftlichen Leistung für die Urproduktion einhergehen. Hinzu kommt, dass der Bund selbst auf erhebliche Nachteile der Systemänderung hinweist. Für den Vollzug werden Fr. 500 000.– Investitionskosten, Fr. 100 000.– jährliche Betriebskosten und ungefähr eine zusätzliche Vollzeitstelle erwartet. Zudem hält der erläuternde Bericht ausdrücklich fest, dass die neue Methode Wettbewerbsverzerrungen und Preissteigerungen verursachen sowie neue Marktteilnehmer benachteiligen könnte. Das heutige «First come, first serve»-System bezeichnet der Bund selbst als neutraler und hinsichtlich langfristiger Marktausrichtung und Innovation als vorteilhaft. Vor diesem Hintergrund ist auch die ablehnende Haltung des BDW nachvollziehbar, der ausdrücklich die angespannte Situation der Branche und insbesondere vieler Betriebe in der Westschweiz anerkennt. Die vorgeschlagene Lösung stellt für den BDW jedoch zusätzliche Bürokratie ohne nachweisbaren nachhaltigen Nutzen dar. Er warnt vor Wettbewerbsverzerrungen und Fehlanreizen und setzt stattdessen auf Innovation, Qualität, Marktnähe und – wo erforderlich – strukturelle Anpassungen. Der BDW lehnt die vorgeschlagene Verordnungsänderung in der vorliegenden Form ausdrücklich ab und fordert für den Fall einer Änderung eine transparente und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung sowie die angemessene Berücksichtigung aller Traubenverarbeiter, einschliesslich selbsteinkellernder Betriebe.

Quellen und Datengrundlagen

1. OSMV / CHANGINS: Schweizer Weinmarkt im Grosshandel – Jahresbericht 2025, April 2026. Grundlage für Absatzmengen, Durchschnittspreise, Marktanteile, regionale Verteilung und Vergleich Massendistribution/BLW-Gesamtmarkt.

2. Bundesamt für Landwirtschaft BLW / WBF: Änderung der Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (SR 916.140), Zuteilung des Zollkontingents nach Massgabe der Inlandleistung – Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens, 11. März 2026. Quelle für Zollkontingent, Importentwicklung, Definition der Inlandleistung, Vollzugskosten und volkswirtschaftliche Auswirkungen.

3. Bundesamt für Landwirtschaft BLW: Vernehmlassungseröffnung – Änderung der Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein; Verteilung des Zollkontingents Wein, 11. März 2026. Vernehmlassungsfrist 18. Juni 2026.

4. Interprofession de la Vigne et du Vin du Valais IVV / Swiss Wine Valais: Prix indicatifs pour les vendanges 2025, 26. August 2025. Chasselas Fr. 3.40/kg, Pinot Noir Fr. 3.60/kg, Gamay Fr. 3.50/kg.

5. Interprofession de la Vigne et du Vin du Valais IVV: Limites quantitatives de production pour les vendanges 2025, 24. Juni 2025. Chasselas 1.3 kg/m²; Pinot Noir und Gamay je 1.0 kg/m².

6. Staatsrat des Kantons Wallis: Mesures urgentes pour la viticulture valaisanne, 2026. Bruttoertrag der Urproduktion 2024 rund Fr. 120 Mio.; mindestens Fr. 180 Mio. zur Deckung der Produktionskosten notwendig; für 2025 wird ein nochmals tieferer Wert erwartet.

7. Rhône FM: Vendanges 2025: l’encavage fixe des prix indicatifs bien inférieurs aux recommandations, 19. November 2025. Quelle für die SEVV-Richtwerte von Fr. 2.60/kg und den Vergleich mit den IVV-Richtpreisen. Die Werte beruhen auf einer internen SEVV-Richtlinie und sind deshalb nicht mit einer amtlichen Preisstatistik gleichzusetzen.

8. Rhône FM: La baisse de prix du raisin imposée par les encaveurs est injustifiée, selon les vignerons, 24. November 2025. Quelle für die Position der FVV und den von ihr genannten notwendigen Weinbauernerlös von mindestens Fr. 4.20/m².

9. Conseil d’État du Canton de Vaud: Bericht vom April 2026 zur Situation des Waadtländer Weinbaus. Quelle für die wiederholte mangelnde Marktaufnahme der AOC-Produktion, die Deklassierungen von 1.74 Mio. Litern 2013 und 2.5 Mio. Litern 2020 sowie erneute Überschuss- und Lagerprobleme vor der Ernte 2025.

10. Interprofession du Vignoble et des Vins de Genève: Prix indicatifs de la vendange 2025, Entscheid vom 27. August 2025. AOC-Chasselas Fr. 2.90–3.00/kg, AOC-Gamay Fr. 3.10/kg; Vins de Pays weiss Fr. 2.10/kg und rot Fr. 2.60/kg.

11. Branchenverband Deutschschweizer Wein BDW: Nein zu mehr Bürokratie ohne nachweisbaren Nutzen, Medienmitteilung 2026 zur vorgesehenen Neuregelung der Importrechte. Der BDW anerkennt die schwierige Situation insbesondere in der Westschweiz, lehnt die vorgesehene Änderung aber wegen zusätzlicher Komplexität, Wettbewerbsverzerrungen und mangelnder nachhaltiger Marktwirkung ab.

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