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Ursprung und Entwicklung des Rebbaukatasters

Der Rebbaukataster, d. h. die Regelung der Anpflanzung von Reben, hat eine fast 70-jährige Geschichte. Zusammen mit den vielen anderen Massnahmen hat er zum Qualitätsweinbau und zur Vermeidung von Krisen in der Schweizer Weinwirtschaft beigetragen.

Artikel von:
Markus Hungerbühler
Rechtsanwalt, Weinakademiker
Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe 03 / 2023 , S. 12
Der Einführung des Rebbaukatasters im Jahr 1954 gingen zahlreiche Krisen der Schweizer Weinwirtschaft voraus. Die Gründe dafür waren vielfältig. Sie lagen in den regelmässigen Grossernten, im Anwachsen der Vorräte, in der ungenügenden Qualität, in der Konkurrenz durch Importe billiger Weine, in den überhöhten Preisen, in den übertriebenen Handelsmargen, im allgemeinen Rückgang des Weinkonsums, in den Hagel-und Frostschäden, aber auch in den aufgetretenen Pflanzenkrankheiten. Bereits seit 1922 ergriff der Bundesrat regelmässig verschiedene, teure Massnahmen zur Preisstützung und Entlastung des inländischen Weinmarkts. Besonders schwer wog die massive Überproduktion von Schweizer Weisswein im Verhältnis zu dessen Konsum und der Mangel an Schweizer Rotwein. Die Rebfläche selbst schrumpfte von 32 950 ha im Jahr 1887 auf 13 028 ha im Jahr 1950 und konzentrierte sich gleichzeitig in der Westschweiz.

Vorgegebene Produktionsrichtung

Mit der Botschaft vom 19. Januar 1951 zum Bundesbeschluss über die Erhaltung und Förderung des Rebbaus wollte der Bundesrat insbesondere der Entwicklung von Krisen vorbeugen, statt deren ...