Weinimporteure zahlen 77 Millionen Franken Zollgebühren

Die Vernehmlassung über die Neuregelung des Weinimports schlägt hohe Wellen. Die Vereinigung Schweizer Weinhandel (VSW) kämpft vehement dagegen und hat bereits durch Juristen die Unverträglichkeit mit der Verfassung ins Feld geführt. Hier die Begründung des VSW.

Artikel von:
Olivier Savoy
VSW
Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe 09+10 / 2026 , S. 34
Das Volkswirtschaftsdepartement möchte auf dem Verordnungsweg und damit ohne parlamentarische Diskussion den Weinimport neu regeln, um Schweizer Weine zu fördern. Dabei sollen die Importkontingente an Schweizer Weinproduzierende übertragen werden. Diese würden damit den ganzen Weinmarkt kontrollieren. In Zukunft müssten sich die Weinhändler die Importrechte bei Schweizer Weinproduzierenden beschaffen und stünden in deren Abhängigkeit. Den Weinhändlern würde die Geschäftsbasis entzogen.

Angriff auf Weinhandel

Mit dem Vorschlag des Volkswirtschaftsdepartement wird ein neuer Versuch unternommen, die Partikularinteressen von wenigen zu schützen. Dabei wird der bestehende und gut funktionierende Importmechanismus, und damit der Schweizer Weinhandel, gezielt angegriffen: In Zukunft sollen Zollkontingente nur noch an Betriebe gehen, die selber Schweizer Trauben einkaufen und verarbeiten. Das bedeutet: Wer keinen Schweizer Wein aus eingekauften Trauben herstellt, erhält vom Bundesamt für Landwirtschaft kein Zollkontingent zugeteilt. Es würde zu einer Konzentration in der Weinbranche führen, die von wenigen grossen Produzenten kontrolliert würde. Preiserhöhungen ohne Mehrwert und bei einer schlechteren Angebotsvielfalt wären ...