Betriebliche Selbstkontrolle: Einfach zum Erfolg
Jeder lebensmittelproduzierende Betrieb ist zur Einhaltung der Lebensmittelsicherheit der Selbstkontrolle verpflichtet. Teil dieser Selbstkontrolle ist ein sogenanntes HACCP-Konzept, das bei einer Kontrolle der kantonalen Behörden nachgewiesen werden muss. Viele lebensmittelproduzierende Klein- und Kleinstbetriebe jedoch schrecken vor den fünf Buchstaben «HACCP» zurück.
Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe 06 / 2023 , S. 20